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Zum heutigen Feinstaub-Beschluss des Bundesverwaltungsge-richts erklärt die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH):

Geschrieben am 29-03-2007

Berlin/Leipzig (ots) - Mit dem Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig sind von hohen
Feinstaub-Belastungen betroffene Bürger ihrem Recht, für sich saubere
und gesunde Luft einzuklagen, einen wichtigen Schritt näher gekommen.

Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verhilft
den Kommunen kurzfristig noch in diesem Jahr zu deutlich strengeren
Fahrverboten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in einem von der Deutschen
Umwelthilfe e.V. (DUH) unterstützten Verfahren eines Münchener
Bürgers gegen den Freistaat Bayern deutlich gemacht, dass von
Feinstaub Betroffene von den Behörden nicht allein gelassen werden
können. Die Tatsache, dass es erhebliche Anstrengungen erfordert, die
Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte sicherzustellen, rechtfertigt
keine Untätigkeit der zuständigen Städte. In München wurde der
erforderliche Aktionsplan (den Städte bei einer auch nur drohenden
Grenzwertüberschreitung aufzustellen haben) bis heute nicht
verabschiedet. In diesem Plan sind die Maßnahmen festzulegen, die
kurzfristig zu ergreifen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat
deshalb heute entschieden, die Frage, ob bereits die Aufstellung
eines solchen Plans von einem betroffenen Bürger vor Gericht
erzwungen werden kann, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
vorzulegen. Damit hat das Gericht die grundsätzliche Bedeutung des
Schutzes vor Feinstaub-Immissionen deutlich gemacht. "Die Länder und
Kommunen sollen diese Entscheidung sehr ernst nehmen und nun
kurzfristig die notwendigen verkehrslenkenden Maßnahmen verschärfen.
Der Kreis der ausgesperrten Diesel-Stinker muss sehr schnell auf alle
Pkw, Lkw und Busse ohne Partikelfilter ausgedehnt werden", so Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

"Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts zeigt sich, dass sich
der lange Atem der DUH in Auseinandersetzung um die Einhaltung der
Feinstaub-Grenzwerte mehr als gelohnt hat. Die BürgerInnen an stark
befahrenen Straßen sind nicht rechtlos, wenn die Städte und Kommunen
meinen, untätig bleiben zu können", so Resch. Auch erteilte das
Gericht der Argumentation des Freistaates Bayern, die - aus
Gesundheitsgründen festgelegten - Feinstaubgrenzwerte seien bloße
"Vorsorgewerte" und würden keine Schutzansprüche begründen, eine
klare Absage.

In einem zweiten Verfahren, das der Kläger mit Unterstützung der
Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt München angestrengt hat, wird
das Gericht in nächster Zeit darüber entscheiden, ob der Kläger von
der Stadt - unabhängig davon, ob und wann die bayerische
Staatsregierung mit Aktionsplänen eingreift - Beschränkungen des
Straßenverkehrs verlangen kann. Die heute in dem Verfahren geäußerten
Hinweise des Gerichts machen klar, dass das Gericht diese Frage in
jedem Fall bejaht. Städte und Gemeinden müssten dann mit
verkehrlichen Maßnahmen bis hin zu massiven Straßensperrungen
versuchen, kurzfristig die Belastungen zu vermindern und könnten
nicht länger einfach auf die Landesebene und die dort erlassenen
Aktionspläne warten.

DUH-Anwalt Remo Klinger: "Der Bürger hat ein Recht auf saubere
Luft. Die Städte müssen unverzüglich gegen die teilweise massiven
Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub vorgehen. Dies hat das
Bundesverwaltungsgericht heute klargestellt. In welcher Verfahrensart
der Bürger seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen kann, wird jetzt
durch den Europäischen Gerichtshof europaweit geklärt. Dies ist aber
letztlich nur noch eine Formalie. Ab heute werden die Kommunen ihre
Anstrengungen zur Einhaltung der Grenzwerte deutlich erhöhen müssen."

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro
07732-99950; Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, E-Mail:
klinger@geulen.com

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin Tel.: 030 258986-0, Mobil: 0160 5337376,
E-Mail: ziehm@duh.de


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