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Schulische Integration ist das Stiefkind deutscher Bildungspolitik / UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen: Lebenshilfe fordert bundesweites Wahlrecht für Eltern behinderter Kinder

Geschrieben am 29-03-2007

Marburg (ots) - Der morgige Tag kann ein ganz bedeutender für
behinderte Menschen weltweit und in Deutschland werden. Mit einer
feierlichen Zeichnungszeremonie wird am 30. März bei den Vereinten
Nationen in New York der Ratifizierungsprozess für die UN-Konvention
über die Rechte behinderter Menschen gestartet. Deutschlands
Regierung hat zugesagt, an diesem Tag mit ihrer Unterschrift ein
klares Signal für behinderte Menschen setzen zu wollen. Die
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
begrüßt diesen Schritt, fordert aber auch, dass nun in Deutschland
dringend Taten folgen müssen. So sei die schulische Integration noch
heute das Stiefkind deutscher Bildungspolitik.

Gerade erst hat UN-Berichterstatter Vernor Munoz Villalobos dem
deutschen Bildungssystem für die Ausgrenzung behinderter Kinder durch
Sonderschulen eine schlechte Note gegeben. Die UN-Konvention spricht
in ihrem Artikel 24 (Bildung) eine ebenso klare Sprache: "... Bei der
Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der
Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen,
hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer
entsprechenden Sekundarschulbildung haben ..."

Davon ist Deutschland als reiche Industrienation noch weit
entfernt. Laut der Lebenshilfe lernten im Jahr 2003 weniger als drei
Prozent aller geistig behinderten Kinder gemeinsam mit nicht
behinderten Kindern, über 97 Prozent der geistig behinderten Kinder
besuchten eine Sonderschule. Das föderale Schulsystem führt obendrein
dazu, dass ein geistig behindertes Kind im Bundesland A schlechtere
Chancen auf eine integrative Beschulung hat als ein Kind im
Bundesland B.

Die Lebenshilfe fordert daher für Eltern behinderter Kinder ein
bundesweit gültiges Wahlrecht. "Wir Eltern wollen selbst entscheiden,
ob unser Kind in die Sonderschule oder eine wohnortnahe allgemein
bildende Schule gehen soll", sagt Tina Winter (Wetzlar), Mutter einer
Tochter mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der
Lebenshilfe. Die Schulgesetze aller Bundesländer sollten dahingehend
geändert werden, aber ohne den gern verwendeten Zusatz "unter
Haushaltsvorbehalt". Der sonderpädagogische Förderbedarf, auf den ein
Kind mit Behinderung einen Anspruch hat, müsste dann in der Schule
umgesetzt werden, in die das Kind auf Elternwunsch hin aufgenommen
wird. Im Kindergarten werde dies heute schon vielerorts mit Erfolg
praktiziert.

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59287
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Peer Brocke, Telefon 06421/491-129
presse@lebenshilfe.de


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