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Westfalenpost: Fatales Signal

Geschrieben am 22-03-2007

Hagen (ots) - Urteil mit Hinweis auf den Koran
Von Jörg Bartmann
Ein vermeintliches islamisches Züchtigungsrecht für Prügel in der Ehe
ist von einer Familienrichterin zur Basis einer Entscheidung erhoben
worden: Das ist schlicht skandalös, entspricht nicht den Grundsätzen
des deutschen Rechts und bleibt mit unserem Wertesystem nicht
vereinbar. Gewalt muss geahndet werden, alles andere ist abstrus,
unvereinbar. Die Absetzung der Richterin kann nur ein erster Schritt
sein, deutlich zu machen, dass für Urteile allein das Grundgesetz
herangezogen werden kann. Gerade in Zeiten von
Parallelgesellschaften, Zwangsehen und Ehrenmorden ist deutsches
Recht eine unumstößliche Größe für die christlich geprägte
Gesellschaftsform. Der Aufschrei aus den Parteien, die Stellungnahmen
der Moslemverbände müssen daher über den Tag Geltung behalten.
Natürlich distanzierte sich Justizministerin Zypries über ein
falsches Signal, stellte es jedoch als Einzelfall dar. Da liegt sie
nicht ganz richtig. Wenn auch in ihrer Tragweite nicht so fatal, gibt
es längst Urteile, in denen die Täter auf Grund anderer Kulturkreise
milder verurteilt wurden. Das ist Gift für ein friedliches
Miteinander und nicht gerade förderlich für eine ernsthafte
Integrationsdebatte in der wir uns befinden.

Originaltext: Westfalenpost
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