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Feinstaub: Bundesverwaltungsgericht entscheidet höchstrichterlich über "Recht auf saubere Luft"

Geschrieben am 20-03-2007

Berlin (ots) - Betroffener verlangt mit Unterstützung der
Deutschen Umwelthilfe vom Freistaat Bayern und der Stadt München
weitgehende Maßnahmen gegen hohe Feinstaubbelastung - Erster Erfolg:
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hebt Spruch des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs auf und lässt Revision zu - Vertreter der
Bundesregierung beim BVerwG gibt dem Kläger Recht - DUH erwartet
Urteil mit bundesweiten Konsequenzen

20. März 2007: Die Chancen wachsen, dass Bürgerinnen und Bürger in
mit lebensbedrohendem Feinstaub belasteten Wohnquartieren konkrete
Gegenmaßnahmen vor Gericht durchsetzen können. In zwei Verhandlungen
befasst sich das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG)
letztinstanzlich mit der Klage eines von der Deutschen Umwelthilfe e.
V. (DUH) unterstützten Münchner Bürgers gegen den Freistaat
einerseits und die Stadt München andererseits.

Zunächst wird am Donnerstag kommender Woche (29. März, 10:30 Uhr)
die Klage des in der Landshuter Allee in München wohnenden Bürgers
gegen den Freistaat Bayern auf unverzügliche Aufstellung eines Plans
verhandelt, der wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der
Feinstaub-Grenzwerte festlegt. Darüber hinaus ließ das
Bundesverwaltungsgericht in der vergangenen Woche die Revision des
Klägers gegen eine Entscheidung des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofs zu. Das Gericht hatte dem betroffenen Bürger
das Recht abgesprochen, von der Landeshauptstadt München
unverzügliche verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf dem mittleren Ring
zu verlangen. Dieser Spruch wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht
aufgehoben, das im Revisionsverfahren klären will, ob ein Anspruch
auf Fahrverbote besteht (AZ: BVerwG 7 B 54.06). Auch der Vertreter
der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen den
Rechtsanspruch des Klägers auf "saubere Luft" bestätigt und gegenüber
dem Gericht erklärt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen können
muss.

"Nach mehr als zwei Jahren gerichtlicher Auseinandersetzungen sind
wir hoffnungsvoll, dass die Feinstaub-Betroffenen endlich ihr Recht
auf saubere Luft gegen Stadtväter und Landespolitiker durchsetzen
können, die sich ihrer vornehmsten Pflicht, die Bürger vor schweren
Gesundheitsgefahren zu schützen, beharrlich zu entziehen versuchen",
sagte DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Sollte das
Bundesverwaltungsgericht ein bürgerfreundliches Urteil fällen,
rechnet Resch mit harten Fahrverboten in allen von hohen
Feinstaubbelastungen betroffenen Ballungsgebieten. "Wer es bisher
gewohnt war, mit seinem Dieselstinker ohne Partikelfilter in die
Stadtzentren zu fahren, wird sich entweder auf den öffentlichen
Personennahverkehr umstellen oder schnell einen Partikelfilter
nachrüsten müssen", so Resch.

Der Münchner Kläger wehrt sich seit zwei Jahren gegen die massive
Überschreitung der EU-weit gültigen Feinstaubgrenzwerte in seiner
Wohnstraße. Die Musterklage wird von der DUH unterstützt. Die
Landshuter Allee zählt nach den Veröffentlichungen des
Umweltbundesamtes zu den am stärksten belasteten Straßen
Deutschlands. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste
Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der
Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw- und Lkw
Dieselmotoren zurück. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon
aus, dass in Deutschland insgesamt jährlich 75.000 Menschen vorzeitig
und im Durchschnitt zehn Jahre zu früh an der Feinstaubbelastung
sterben.

Remo Klinger, DUH-Anwalt aus der Berliner Kanzlei Geulen/Klinger
und Vertreter des Münchner Klägers in dem Verfahren: "Wenn sich die
Rechtsauffassung des Vertreters der Bundesregierung beim
Bundesverwaltungsgericht durchsetzt, werden Bürgerinnen und Bürger
deutschlandweit ihr Recht auf saubere Luft einklagen können. Die Zeit
des Abwartens in dutzenden von Städten wird dann zu Ende gehen. Sie
alle werden wirklich wirksame Maßnahmen ergreifen müssen. Die derzeit
zu beobachtende halbherzige Einrichtung von Umweltzonen mit
Ausnahmeregeln für alles und jeden wird nicht mehr genügen."

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro
07732-99950; Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, E-Mail:
klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V., Leiter Politik,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, Fax:
030/258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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