| | | Geschrieben am 15-03-2007 Gehb: Zurückhaltung des Bundestages war richtig
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 Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Aufhebung des Urteils des
 Landgerichts Stuttgart durch den Bundesgerichtshof zum Vertrieb von
 Anti-Nazi-Symbolen erklärt der rechtspolitische Sprecher der
 CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
 
 Mein Vertrauen in die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, das
 ich anlässlich der Bundestags-Debatte am 10.11.2006 zum Stuttgarter
 Urteil ausgesprochen habe, hat sich bestätigt. Der Bundesgerichtshof
 hat das irritierende Stuttgarter Urteil aufgehoben und seine
 langjährige Rechtsprechung zum § 86a StGB bestätigt.
 
 Richtig war auch die Zurückhaltung des Bundestages gegenüber dem
 Drängen von Bündnis90/Die Grünen, während eines laufenden
 Gerichtsverfahrens aktiv zu werden. Zur Demokratie gehört gerade auch
 der Respekt der Gewalten untereinander, der gröblich verletzt worden
 wäre, hätte man den Weg von Bündnis90/Die Grünen eingeschlagen. Es
 kann nicht nach jeder tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen
 Fehlentscheidung eines deutschen Gerichtes der Gesetzgeber
 aufgefordert werden, darzulegen, wie die Bestimmungen eines Gesetzes
 auszulegen sind!
 
 Originaltext:         CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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 Pressekontakt:
 CDU/CSU - Bundestagsfraktion
 Pressestelle
 Telefon:  (030) 227-52360
 Fax:      (030) 227-56660
 Internet: http://www.cducsu.de
 Email: fraktion@cducsu.de
 
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