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Gehb: Zurückhaltung des Bundestages war richtig

Geschrieben am 15-03-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Aufhebung des Urteils des
Landgerichts Stuttgart durch den Bundesgerichtshof zum Vertrieb von
Anti-Nazi-Symbolen erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Mein Vertrauen in die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, das
ich anlässlich der Bundestags-Debatte am 10.11.2006 zum Stuttgarter
Urteil ausgesprochen habe, hat sich bestätigt. Der Bundesgerichtshof
hat das irritierende Stuttgarter Urteil aufgehoben und seine
langjährige Rechtsprechung zum § 86a StGB bestätigt.

Richtig war auch die Zurückhaltung des Bundestages gegenüber dem
Drängen von Bündnis90/Die Grünen, während eines laufenden
Gerichtsverfahrens aktiv zu werden. Zur Demokratie gehört gerade auch
der Respekt der Gewalten untereinander, der gröblich verletzt worden
wäre, hätte man den Weg von Bündnis90/Die Grünen eingeschlagen. Es
kann nicht nach jeder tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen
Fehlentscheidung eines deutschen Gerichtes der Gesetzgeber
aufgefordert werden, darzulegen, wie die Bestimmungen eines Gesetzes
auszulegen sind!

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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