| | | Geschrieben am 14-03-2007 Wirtschaftsrat zum Kabinettbeschluss Steuerreform / "Nachbesserungen sind gerade für den Mittelstand dringend erforderlich!"
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 Berlin (ots) - "Das ursprüngliche Ziel der Reform, das
 Unternehmensteuerrecht grundlegend zu vereinfachen und dadurch
 Bürokratie abzubauen, wird durch die geplanten Regelungen leider
 nicht erreicht. Erfreulich ist aber die Absenkung der Tarifbelastung
 für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau.
 Außerdem ist es der Union gelungen, die vom SPD-Finanzminister
 ursprünglich geplante Ausweitung der Substanzbesteuerung auf die
 Körperschaftsteuer und dadurch schwere Zusatzlasten für die
 Unternehmen zu verhindern."
 
 Dies erklärt der Präsident des Wirtschaftsrates der CDU e.V.,
 Prof. Dr. Kurt J. Lauk, anlässlich des heutigen Kabinettbeschlusses
 zur Unternehmensteuerreform.
 
 Die guten Reformansätze dürften nun nicht dadurch ausgehebelt
 werden, dass der Mittelstand durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen höher
 belastet werde als derzeit.
 
 Bei der Gewerbesteuer werde die Steuerbelastung durch die
 Einbeziehung von Mieten, Pachten etc. deutlich ausgeweitet. Hinzu
 komme eine höhere Besteuerung durch den Wegfall der degressiven AfA
 und die Absenkung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter.
 Diese Gegenfinanzierungsmaßnahmen träfen alle mittelständischen
 Unternehmen hart.
 
 Lauk weiter: "Zu berücksichtigen ist aber, dass nach dem
 bisherigen Reformentwurf viele Mittelständler weder von der
 Tarifabsenkung auf thesaurierte Gewinne, noch von der Ansparrücklage
 profitieren. Im Ergebnis droht ihnen daher eine Höherbelastung."
 
 Ziel der Reform sollte eine gleichmäßige Entlastung von
 Mittelstand und Großunternehmen sein. Der Wirtschaftsrat unterstütze
 daher die Forderung von Wirtschaftsminister Glos, wonach die
 Mittelstandskomponente der Reform eingehalten werden müsse.
 
 Der Wirtschaftsrat fordert u.a. folgende Nachbesserungen:
 
 ·Bei der Tarifbegünstigung für einbehaltene Gewinne muss die
 Pflicht, nachversteuerungspflichtige Beträge vorrangig zu entnehmen,
 bei der Finanzierung von Investitionen in verbundene Unternehmen
 eingeschränkt werden. Denn solche Entnahmen dienen der Erhaltung von
 Unternehmen und Arbeitsplätzen.
 
 ·Die Ansparrücklage als das Instrument der Förderung der
 Investitionstätigkeit im Mittelstand muss für einen signifikanten
 Teil der mittelständischen Unternehmen auch nutzbar sein.
 Gewinngrenze, Laufzeit der Rücklage und Rücklagenhöchstbetrag müssen
 daher erhöht werden.
 
 ·Die Ausweitung der Gewerbesteuer auf Mieten, Pachten etc. muss
 mit Blick auf die viel zu hohen pauschalen Finanzierungsanteile
 dringend überarbeitet werden. Die im Kabinettentwurf vorgenommene
 Absenkung von 25% auf 20% allein beim beweglichen Vermögen reicht
 nicht aus.
 
 Lauk: "Erfreulich ist, dass die Bedenken der Wirtschaft gegen die
 Absenkung der Wertgrenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter bei
 der Politik Gehör gefunden haben und eine akzeptable Kompromisslösung
 gefunden wurde. Es ist aber wichtig, dass jetzt, wie auch von
 Wirtschaftsminister Glos gefordert, der Rest der Mittelstandslücke
 geschlossen wird."
 
 Originaltext:         Der Wirtschaftsrat der CDU
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=42899
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_42899.rss2
 
 Pressekontakt:
 Wirtschaftsrat der CDU e.V.
 Erwin Lamberts
 Pressesprecher
 Luisenstraße 44
 10117 Berlin
 Tel. 030/24087-301
 Fax. 030/24087-305
 E-Mail: pressestelle@wirtschaftsrat.de
 e.lamberts@wirtschaftsrat.de
 
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