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Wirtschaftsrat zum Kabinettbeschluss Steuerreform / "Nachbesserungen sind gerade für den Mittelstand dringend erforderlich!"

Geschrieben am 14-03-2007

Berlin (ots) - "Das ursprüngliche Ziel der Reform, das
Unternehmensteuerrecht grundlegend zu vereinfachen und dadurch
Bürokratie abzubauen, wird durch die geplanten Regelungen leider
nicht erreicht. Erfreulich ist aber die Absenkung der Tarifbelastung
für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau.
Außerdem ist es der Union gelungen, die vom SPD-Finanzminister
ursprünglich geplante Ausweitung der Substanzbesteuerung auf die
Körperschaftsteuer und dadurch schwere Zusatzlasten für die
Unternehmen zu verhindern."

Dies erklärt der Präsident des Wirtschaftsrates der CDU e.V.,
Prof. Dr. Kurt J. Lauk, anlässlich des heutigen Kabinettbeschlusses
zur Unternehmensteuerreform.

Die guten Reformansätze dürften nun nicht dadurch ausgehebelt
werden, dass der Mittelstand durch Gegenfinanzierungsmaßnahmen höher
belastet werde als derzeit.

Bei der Gewerbesteuer werde die Steuerbelastung durch die
Einbeziehung von Mieten, Pachten etc. deutlich ausgeweitet. Hinzu
komme eine höhere Besteuerung durch den Wegfall der degressiven AfA
und die Absenkung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Diese Gegenfinanzierungsmaßnahmen träfen alle mittelständischen
Unternehmen hart.

Lauk weiter: "Zu berücksichtigen ist aber, dass nach dem
bisherigen Reformentwurf viele Mittelständler weder von der
Tarifabsenkung auf thesaurierte Gewinne, noch von der Ansparrücklage
profitieren. Im Ergebnis droht ihnen daher eine Höherbelastung."

Ziel der Reform sollte eine gleichmäßige Entlastung von
Mittelstand und Großunternehmen sein. Der Wirtschaftsrat unterstütze
daher die Forderung von Wirtschaftsminister Glos, wonach die
Mittelstandskomponente der Reform eingehalten werden müsse.

Der Wirtschaftsrat fordert u.a. folgende Nachbesserungen:

·Bei der Tarifbegünstigung für einbehaltene Gewinne muss die
Pflicht, nachversteuerungspflichtige Beträge vorrangig zu entnehmen,
bei der Finanzierung von Investitionen in verbundene Unternehmen
eingeschränkt werden. Denn solche Entnahmen dienen der Erhaltung von
Unternehmen und Arbeitsplätzen.

·Die Ansparrücklage als das Instrument der Förderung der
Investitionstätigkeit im Mittelstand muss für einen signifikanten
Teil der mittelständischen Unternehmen auch nutzbar sein.
Gewinngrenze, Laufzeit der Rücklage und Rücklagenhöchstbetrag müssen
daher erhöht werden.

·Die Ausweitung der Gewerbesteuer auf Mieten, Pachten etc. muss
mit Blick auf die viel zu hohen pauschalen Finanzierungsanteile
dringend überarbeitet werden. Die im Kabinettentwurf vorgenommene
Absenkung von 25% auf 20% allein beim beweglichen Vermögen reicht
nicht aus.

Lauk: "Erfreulich ist, dass die Bedenken der Wirtschaft gegen die
Absenkung der Wertgrenze für die geringwertigen Wirtschaftsgüter bei
der Politik Gehör gefunden haben und eine akzeptable Kompromisslösung
gefunden wurde. Es ist aber wichtig, dass jetzt, wie auch von
Wirtschaftsminister Glos gefordert, der Rest der Mittelstandslücke
geschlossen wird."

Originaltext: Der Wirtschaftsrat der CDU
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=42899
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_42899.rss2

Pressekontakt:
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Erwin Lamberts
Pressesprecher
Luisenstraße 44
10117 Berlin
Tel. 030/24087-301
Fax. 030/24087-305
E-Mail: pressestelle@wirtschaftsrat.de
e.lamberts@wirtschaftsrat.de


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