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RGA begrüsst das Urteil des EuGH Über Glücksspielmärkte

Geschrieben am 06-03-2007

München (ots) - Die Remote Gambling Association (RGA) hat heute
die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs begrüßt, die wirksam
gegen den protektionistischen Ansatz der Regulierung des Glücksspiels
in Italien vorgeht. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH erneut
klargestellt, dass er an dem Grundsatz der Verwirklichung eines
Binnenmarktes festhalten wird.

Die RGA ist fest davon überzeugt, dass nach europäischem Recht
lizenzierte Glücksspielanbieter berechtigt sind, ihre
Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten und es ihnen möglich
sein sollte, auf gleicher Basis mit lokal lizenzierten Anbietern in
Wettbewerb zu treten. Die RGA hofft, dass jeder Mitgliedstaat, der
ähnliche oder noch weniger tragbare Einschränkungen als Italien
auferlegt, sich der Ansicht des EuGH anschließt und sich bereit
erklärt, vorhandene eigene Gesetze und Richtlinien zu überarbeiten.

Ausgehend von dem früheren Gambelli-Urteil hat das Gericht die
Leitlinien für die Mitgliedstaaten, private Anbieter vom Markt
auszuschließen, verschärft. Mitgliedstaaten ist es nicht mehr länger
möglich, uneinheitliche, unverhältnismäßige und diskriminierende
Regelwerke aufrecht zu erhalten, die zwar das Existenzrecht einer
breiten Palette an heimischen, ja sogar staatlich betriebenen
Glücksspielmöglichkeiten verbriefen, aber gleichzeitig privaten sowie
in anderen EU-Staaten ansässigen Anbietern dieselben Privilegien
verweigern. In der Presseerklärung des EuGH vom 6.3.2007 heißt es,
dass private Anbieter nicht mit der bloßen Rechtfertigung
ausgeschlossen werden können, um betrügerische und kriminelle
Aktivitäten im Glücksspielsektor zu verhindern. Denn - so der EuGH- :

"der vollständige Ausschluss (...) von Kapitalgesellschaften von
den Ausschreibungen für die Konzessionsvergabe [geht] über das
hinaus, was zur Erreichung des verfolgten Zieles erforderlich ist
(...)"

Weiter heißt es zum unverhältnismäßigen Ausschluss privater
Wettanbieter vom italienischen Sportwettenmarkt:

"(...) für die Kontrolle der Konten und Tätigkeiten der Betreiber
stehen auch andere Mittel zur Verfügung, die die
Niederlassungsfreiheit oder Dienstleistungsfreiheit weniger
beschränken."

"Es ist schwer nachvollziehbar, wie das Gericht zu einem anderen
Beschluss hätte kommen können, und wir sind mit dem Ergebnis sehr
zufrieden", so Clive Hawkswood, CEO der RGA. "Dies sollte Regierungen
und Regulierer in ganz Europa wach rütteln, insbesondere in Italien,
Deutschland und Frankreich. Zudem wird dadurch die Position der
Europäischen Kommission gestärkt, die bereits Prozesse wegen
Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen die unfairen
Glücksspielgesetze in so vielen Rechtskreisen angestrengt hat."

Die RGA schließt sich der überwiegenden Meinung der deutschen
Presse an: Die Placanica-Entscheidung ist ein folgenschweres Urteil
auch für Deutschland (Zitat: DPA/Reuters). Dieses Urteil wird sich
auf die derzeit in Deutschland geführte Debatte auswirken. Die
Ministerpräsidenten sind nunmehr dazu angehalten, ihren
Staatsvertragsentwurf - gemäß den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben
des EuGH und dem diese Vorgaben berücksichtigenden Entwurfs aus
Schleswig-Holstein anzupassen. Sollten sie an dessen gegenwärtiger
Form nichts ändern wollen, werden sie - wie die heutige Entscheidung
gezeigt hat - unausweichlich in einen gemeinschaftsrechtlichen
Konflikt geraten.

Originaltext: Remote Gambling Association (RGA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=65533
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_65533.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen erhalten Sie von:

Clive Hawkswood, Chief Executive Officer
+44 (0)20 7479 4040

Pressekontakt:
Dr. Wulf Hambach, Hambach & Hambach Rechtsanwälte, München
+49 89 3899 7550 info@ra-hambach.com www.ra-hambach.com


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