| | | Geschrieben am 06-03-2007 EuGH bestätigt mit Placanica-Urteil: geplanter Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ist Makulatur
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 Berlin (ots) -
 
 - Europäischer Gerichtshof stellt sich mit Placanica-Urteil gegen
 Pläne der Ministerpräsidenten
 - Duales Staatsvertragssystem ist die beste Alternative
 
 Das heute verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall
 "Placanica" macht den geplanten deutschen Glücksspielsstaatsvertrag
 zur Makulatur. "Die Länder müssen sich jetzt ernsthaft mit dem dualen
 Staatsvertragssystem auseinandersetzen, das von der
 schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion für Sportwetten und
 Lotto vorgeschlagen wurde", so Norman Faber, Präsident des Deutschen
 Lottoverbandes. Danach würde das Sportwettenrecht wie vom
 Bundesverfassungsgericht gefordert neu geregelt; bei Lotto und
 Lotterien bliebe es dagegen beim Lotteriestaatsvertrag von 2004: "Der
 geltende Staatsvertrag bietet ausreichende Instrumente, den
 Lotteriemarkt zu regeln und die Förderung von Sport, Sozialem und
 Kultur zu sichern."
 
 Mehrere Bundesländer - Hamburg, Niedersachsen, Bayern und andere -
 hatten ihre Vertragsunterschrift von der Entscheidung aus Luxemburg
 abhängig gemacht, nachdem es auf der Ministerpräsidentenkonferenz am
 13. Dezember 2006 zu keiner Einigung gekommen war. Der
 schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen
 lehnte eine Zustimmung ab und erhält jetzt den erwarteten Rückenwind
 aus Luxemburg.
 
 Das Urteil des EuGH stellt hohe Anforderungen an staatliche
 Monopole, weil das grenzüberschreitende Angebot von in einem
 Mitgliedstaat erlaubten Glücksspielen nicht ausgeschlossen werden
 darf. Damit kann der vorliegende Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag
 nicht mehr weiterverfolgt werden. Eine eingeschränkte Liberalisierung
 der Glücksspielmärkte ist nach dem Urteil die einzige Lösung, die der
 rechtlichen und wirtschaftlichen Vernunft Rechnung trägt. Das Urteil
 hat auch Bedeutung für das noch bis Ende März laufende
 Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission.
 
 Außerdem ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission im laufenden
 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland weitere Schritte
 einleiten wird. Da vom Lotteriespiel nachgewiesenermaßen keine
 signifikante Suchtgefahr ausgeht, ist es offensichtlich, dass die
 Länder mit der Verhinderung gewerblicher Spielvermittler wie Faber,
 Fluxx und Tipp24 allein einen langjährig existenten Wettbewerb
 zerstören wollen und weder gesundheitspolitische noch andere legitime
 Ziele verfolgen.
 
 Der Deutsche Lottoverband kämpft für den Erhalt der bewährten
 Wettbewerbsstrukturen bei der Vermittlung des staatlichen
 Lotteriemonopols und fordert die Aufrechterhaltung des geltenden
 Lotteriestaatsvertrages aus 2004; seine Mitglieder wehren sich gegen
 ein faktisches Berufsverbot für private Lottovermittler durch den
 geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag ab 2008. Die Branche sorgt
 jedes Jahr für gut 2 Milliarden Euro zusätzliche Umsätze bei
 staatlichen Lotto- und Lotterieveranstaltern. Rund 600 Millionen Euro
 davon kommen Sport, Wohlfahrt und Kultur zu Gute. 35.000
 Arbeitsplätze sind in Gefahr. Durch das Urteil des EuGH ist die
 Rettung der betroffenen Unternehmen greifbar geworden.
 
 Originaltext:         Deutscher Lottoverband (DLV)
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63869
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63869.rss2
 
 Pressekontakt:
 Sharif Thib, Tel.: (0 30) 700 186 738
 E-Mail: presse@deutscherlottoverband.de
 
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