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EuGH bestätigt mit Placanica-Urteil: geplanter Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland ist Makulatur

Geschrieben am 06-03-2007

Berlin (ots) -

- Europäischer Gerichtshof stellt sich mit Placanica-Urteil gegen
Pläne der Ministerpräsidenten
- Duales Staatsvertragssystem ist die beste Alternative

Das heute verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall
"Placanica" macht den geplanten deutschen Glücksspielsstaatsvertrag
zur Makulatur. "Die Länder müssen sich jetzt ernsthaft mit dem dualen
Staatsvertragssystem auseinandersetzen, das von der
schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion für Sportwetten und
Lotto vorgeschlagen wurde", so Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbandes. Danach würde das Sportwettenrecht wie vom
Bundesverfassungsgericht gefordert neu geregelt; bei Lotto und
Lotterien bliebe es dagegen beim Lotteriestaatsvertrag von 2004: "Der
geltende Staatsvertrag bietet ausreichende Instrumente, den
Lotteriemarkt zu regeln und die Förderung von Sport, Sozialem und
Kultur zu sichern."

Mehrere Bundesländer - Hamburg, Niedersachsen, Bayern und andere -
hatten ihre Vertragsunterschrift von der Entscheidung aus Luxemburg
abhängig gemacht, nachdem es auf der Ministerpräsidentenkonferenz am
13. Dezember 2006 zu keiner Einigung gekommen war. Der
schleswig-holsteinische Ministerpräsident Peter Harry Carstensen
lehnte eine Zustimmung ab und erhält jetzt den erwarteten Rückenwind
aus Luxemburg.

Das Urteil des EuGH stellt hohe Anforderungen an staatliche
Monopole, weil das grenzüberschreitende Angebot von in einem
Mitgliedstaat erlaubten Glücksspielen nicht ausgeschlossen werden
darf. Damit kann der vorliegende Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag
nicht mehr weiterverfolgt werden. Eine eingeschränkte Liberalisierung
der Glücksspielmärkte ist nach dem Urteil die einzige Lösung, die der
rechtlichen und wirtschaftlichen Vernunft Rechnung trägt. Das Urteil
hat auch Bedeutung für das noch bis Ende März laufende
Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission.

Außerdem ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission im laufenden
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland weitere Schritte
einleiten wird. Da vom Lotteriespiel nachgewiesenermaßen keine
signifikante Suchtgefahr ausgeht, ist es offensichtlich, dass die
Länder mit der Verhinderung gewerblicher Spielvermittler wie Faber,
Fluxx und Tipp24 allein einen langjährig existenten Wettbewerb
zerstören wollen und weder gesundheitspolitische noch andere legitime
Ziele verfolgen.

Der Deutsche Lottoverband kämpft für den Erhalt der bewährten
Wettbewerbsstrukturen bei der Vermittlung des staatlichen
Lotteriemonopols und fordert die Aufrechterhaltung des geltenden
Lotteriestaatsvertrages aus 2004; seine Mitglieder wehren sich gegen
ein faktisches Berufsverbot für private Lottovermittler durch den
geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag ab 2008. Die Branche sorgt
jedes Jahr für gut 2 Milliarden Euro zusätzliche Umsätze bei
staatlichen Lotto- und Lotterieveranstaltern. Rund 600 Millionen Euro
davon kommen Sport, Wohlfahrt und Kultur zu Gute. 35.000
Arbeitsplätze sind in Gefahr. Durch das Urteil des EuGH ist die
Rettung der betroffenen Unternehmen greifbar geworden.

Originaltext: Deutscher Lottoverband (DLV)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63869
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63869.rss2

Pressekontakt:
Sharif Thib, Tel.: (0 30) 700 186 738
E-Mail: presse@deutscherlottoverband.de


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