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ROG hofft auf "Cicero"-Urteil im Sinne der Pressefreiheit

Geschrieben am 23-02-2007

Berlin (ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) erwartet am kommenden
Dienstag vom Bundesverfassungsgericht eine Stärkung der
Pressefreiheit. Das Gericht verkündet im Fall "Cicero", ob die Haus-
und Redaktionsdurchsuchungen vom September 2005 wegen Beihilfe zum
Geheimnisverrat bei der Zeitschrift und einem ihrer Autoren
verfassungsgemäß waren.

"Die Suche nach Lecks in den Reihen von Behörden und
Geheimdiensten darf nicht zu Lasten des Quellenschutzes gehen. Haus-
und Redaktionsdurchsuchungen bei Journalisten sind ein massiver
Eingriff in die Pressefreiheit", so ROG.

ROG hofft daher auf eine eindeutige Aussage des
Bundesverfassungsgerichtes. "Journalisten, die Material von
Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht
kriminalisiert werden. Ihre Quellen müssen geschützt sein", so die
Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit. "Nur so können die
Medien ihre Kontrollfunktion ausüben und nur so kann das öffentliche
Interesse an Aufklärung gewahrt werden."

Die Zeitschrift "Cicero" hatte im April 2005 aus einem als geheim
klassifizierten Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) über den
Terroristen Abu Mussab Al Sarkawi zitiert. Daraufhin hatten
Staatsanwaltschaft und BKA die Redaktions- und Privaträume der
beteiligten Redakteure durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Zudem
wurde gegen sie Anklage erhoben wegen "Beihilfe zum Geheimnisverrat".
Inzwischen wurden die Anklagen jedoch fallen gelassen.

ROG fordert außerdem die Staatsanwaltschaft Hamburg auf, die seit
Ende Januar laufenden Ermittlungen gegen drei "stern"- Redakteure
sowie einen Journalisten der "Financial Times Deutschland" wegen des
"Verdachts auf Beihilfe zum Geheimnisverrat" umgehend einzustellen.
Auch sie hatten in ihren Artikeln aus BKA-Material zitiert, das als
'geheim' eingestuft war.

"Sowohl der Cicero-Fall als auch die jüngsten Ermittlungen in
Hamburg zeigen, dass ein besserer gesetzlicher Schutz für
journalistische Recherchen dringend notwendig ist", so ROG weiter.
Unabhängige und aufklärende Berichterstattung sei nur dann möglich,
wenn vertraulich zugeleitete Informationen straffrei an die
Öffentlichkeit gebracht werden könnten. Daher solle der entsprechende
Paragraf (§ 353b) des Strafgesetzbuches nicht auf Journalisten
angewandt werden, so wie es auch die Gesetzentwürfe von FDP und
Bündnis90/Die Grünen vorsehen.

Originaltext: Reporter ohne Grenzen e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51548
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51548.rss2

Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Katrin Evers
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de
Fon +49/30/615 85 85
Fax +49/30/614 56 49


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