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CSU-Landesgruppe / Fahrenschon: Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern

Geschrieben am 14-02-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des heutigen Beginns der Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts über die Klage der Bundestagsfraktionen
CDU/CSU und FDP zum Bundeshaushalt 2004, erklärt der haushalts- und
finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Georg Fahrenschon:

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich heute mit dem rot-grünen
Bundeshaushalt des Jahres 2004. Der Normenkontrollantrag war von 293
Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP eingebracht worden. Grund
war der wiederholte Verstoß gegen Artikel 115 Grundgesetz, nach dem
die Neuverschuldung grundsätzlich nicht die Investitionssumme
übersteigen dürfe.

Grundsätzlich geht es bei der Klage darum, einer rechtlichen
Schieflage abzuhelfen. Daher ist die Verfassungsklage, die von den
damaligen Oppositionsfraktionen CDU/CSU und FDP im Deutschen
Bundestag eingebracht wurde, kein alter Hut, sondern nach wie vor
aktuell.

Zwar ist die Neuverschuldung mittlerweile wieder gesunken,
hinsichtlich der Gesamtverschuldung und der damit verbundenen
Zinsbelastung, gibt es jedoch aus Haushaltsgesichtspunkten keinen
Grund für Entwarnung. Die am heutigen Mittwoch beginnende Verhandlung
ist daher zwar sicher nichts Alltägliches und wird voraussichtlich
rückwirkend keine finanziellen Folgen haben, das Urteil des Zweiten
Senats, das voraussichtlich in einigen Monaten vorliegen wird, könnte
jedoch weit reichende Auswirkungen haben, was die künftige
Aufstellung des Haushalts angeht.

Notwendig ist es, wenn insbesondere für wirtschaftlich gute Zeiten
im Grundgesetz ein Nachhaltigkeitsgebot verankert wird. Dies muss im
Zuge der Föderalismus-Reform II gelöst werden.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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