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Kampeter: Möglicher Meilenstein für solide Haushalte

Geschrieben am 14-02-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der mündlichen Verhandlung beim
Bundesverfassungsgericht zum Normenkontrollantrag der Fraktionen von
CDU/CSU und FDP gegen den Haushalt 2004 und den Nachtragshaushalt
2004, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB:

Die Unionsfraktion hält ihren Normenkontrollantrag gegen das
Haushaltsgesetz 2004 und den Nachtragshaushalt 2004 weiter aufrecht,
auch wenn sich die politischen Verhältnisse auf Bundesebene seither
geändert haben. Es gibt gute Gründe an dieser Klage nach wie vor
festzuhalten:

1. Die verfassungsrechtlich bestehenden Hürden gegen eine
überbordende Verschuldung müssen wirksamer ausgestaltet werden.

- Die Staatsverschuldung in Deutschland ist in den vergangenen
Jahrzehnten dramatisch angestiegen. Der Schuldenberg der öffentlichen
Haushalte beläuft sich inzwischen auf rd. 1.500 Mrd. EUR. Dies
bedeutet eine Verschiebung von Lasten in die Zukunft. Eine wirksame
Begrenzung des Schuldenmachens ist deshalb aus unserer Sicht auch
eine Frage der Generationengerechtigkeit.

- Deutschland hat durch den Europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspakt eine Verpflichtung gegenüber den Partnerländern, nicht
nur seine Verschuldung in engen Grenzen zu halten, sondern
mittelfristig ausgeglichene Haushalte vorzuweisen.

- Durch die zunehmende Überalterung unserer Gesellschaft geraten
die öffentlichen Haushalte in absehbarer Zeit zunehmend unter Druck.

- Die Ausgaben im Haushalt sind in zunehmendem Maße rechtlich
gebunden (ca. 90%), größtenteils durch gesetzliche und vertragliche
Leistungen. Es fehlt damit die Flexibilität, auf etwaige
Einnahmeausfälle kurzfristig mit einer entsprechenden Senkung der
Ausgaben reagieren zu können.

Es ist offenkundig, dass der überbordenden Verschuldung möglichst
schnell Einhalt geboten werden muss. Im Mittelpunkt steht dabei der
Artikel 115 Grundgesetz. Die verfassungsrechtliche Kreditobergrenze
hat sich in den vergangenen Jahren als nicht wirksam erwiesen. Mit
dem Nachtragshaushalt 2004 ist sie zum vierten Mal in Folge
überschritten worden. Dabei geht es nicht um einen Parteienstreit,
sondern darum, wie die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushalts
und der Staatsfinanzen über Parteigrenzen hinweg gewährleistet werden
kann.

2. Die Konjunkturklausel des Artikel 115 GG läuft angesichts der
wachsenden strukturellen Probleme ins Leere.

Die Ausnahmeregel des Artikels 115 GG erlaubt eine erhöhte
Kreditaufnahme zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts. Sie ist gedacht, um konjunkturell bedingte
Abweichungen zu beheben. Die Wachstums- und Beschäftigungsprobleme
der vergangenen Jahre und die daraus resultierende Krise der
öffentlichen Haushalte sind jedoch weniger konjunkturell als vielmehr
strukturell bedingt. Die Konjunkturklausel des Art.115 GG läuft damit
ins Leere.

Darüber hinaus beruht die Vorstellung, ein gesamtwirtschaftliches
Ungleichgewicht in Form einer Rezession könnte durch höhere
Staatsausgaben behoben werden, die durch Schulden finanziert sind,
auf dem Erkenntnisstand der Volkswirtschaftslehre der sechziger
Jahre. Die neuere Theorieentwicklung bestreitet, dass das
funktioniert. Die praktische Erfahrung mit Finanzpolitik in
Krisenzeiten im In- und Ausland bestätigt diese Skepsis. Das ist
durch empirische Untersuchungen unter anderem des
Sachverständigenrates belegt.

3. Es geht um die Stärkung der Rechte des Parlaments.
Zwar liegt das Initiativrecht für den Haushalt bei der Exekutive. Der
Legislative kommt aber eine zentrale Planungs- und Kontrollfunktion
zu. Diese kann nicht ausgeübt werden, wenn der Haushalt derart
eklatante Fehlveranschlagungen beinhaltet, wie dies 2004 der Fall
gewesen ist.

Die Unionsfraktion hält die Haushaltsgrundsätze der
Vollständigkeit, Klarheit und Wahrheit für zentral. Denn die
Parlamentarier können ihre politische Kontrollfunktion über den
Haushalt nur ausüben, wenn dem Parlament ein vollständiger und wahrer
Bundeshaushalt vorgelegt wird. Auch die Vorlage eines
Nachtragshaushaltes erst gegen Ende des Jahres hat dazu geführt, dass
das Parlament sein Budgetrecht nicht ordnungsgemäß wahrnehmen konnte.
Bei einem Haushalt, der erst 4 Tage vor Ablauf desjenigen Jahres, für
das er Geltung hat, in Kraft tritt, ist das Ausgabebewilligungsrecht
des Parlamentes nicht mehr gewahrt.

4. Die Klärung des Verhältnisses zwischen der nationalen
Verschuldungsgrenze nach Art. 115 GG und der Begrenzung des Defizits
durch den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt ist
erforderlich.

Nachdem Deutschland im vergangenen Jahr erstmals das
Maastricht-Defizit wieder eingehalten hat, stellt sich das Problem,
dass die Konsolidierungsanforderungen des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes sich als wesentlich strenger erweisen als unsere
nationalen Verfassungsnormen. Konzeptionell überzeugender sind die
Maastrichter Fiskalkriterien. Sie beziehen sich auf das
Haushalts-Ist, schließen Kontroll- und Sanktionsrechte mit ein und
die Neuverschuldungsgrenze ist nicht an die Investitionshöhe, sondern
an das Bruttoinlandsprodukt gebunden. Aktuell muss Deutschland sein
strukturelles Defizit jährlich um 0,5 Prozentpunkte abbauen und nach
derzeitigem Stand bereits im Jahr 2010 gesamtsstaatlich einen
ausgeglichenen Haushalt vorweisen.

Die Unionsfraktion erhofft sich ein Urteil, das für Klarheit
darüber sorgt, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Haushalt
und zur Verschuldung nicht etwa auch bei angespannter Finanzlage,
sondern gerade bei ihr gelten. Die Klage unterstützt damit jeden
Finanzminister in seinem Kampf für einen mittel- und langfristig
tragfähigen Haushalt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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