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CSU-Landesgruppe / Mayer: Online-Durchsuchung rasch ermöglichen

Geschrieben am 06-02-2007

Berlin (ots) - Zum Beschluss des Bundesgerichtshofs, wonach die
Strafprozessordnung in der geltenden Fassung keine
Online-Durchsuchung von Computern Verdächtiger ermöglicht, erklärt
der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss zur
Online-Durchsuchung sehr deutlich eine Lücke im strafprozessualen
Instrumentarium aufgezeigt. Wir werden alles daran setzen, diese
Lücke rasch zu schließen.

Die Online-Durchsuchung würde 99,9% der Bevölkerung von vornherein
nicht betreffen. Sie ist aber zur Aufklärung terroristischer
Anschläge und schwerer Straftaten wie etwa Kinderpornographie
unerlässlich. In diesen Bereichen muss Waffengleichheit zwischen den
Ermittlern und den kriminellen Strukturen hergestellt werden. Die
Organisierte Kriminalität und der internationale Terrorismus bedienen
sich inzwischen ganz selbstverständlich der modernsten
Kommunikationsmittel. Das Internet spielt hierbei eine immer größere
Rolle. Die Informationen auf privaten Computern können daher
entscheidende Hinweise zur Aufklärung oder Verhinderung schwerer
Straftaten und terroristischer Aktivitäten liefern. Deshalb ist der
Online-Zugriff auf Computer-Festplatten in bestimmten Fällen
unerlässlich. Es wäre unverantwortlich, wenn der Staat von vornherein
auf diese Möglichkeit verzichten würde.

Wir müssen nun zeitnah die notwendige Rechtsgrundlage für
Online-Durchsuchungen schaffen. Dabei dürfen für eine
Online-Durchsuchung keine so hohen Hürden errichtet werden, dass das
Instrument in der Praxis wertlos wäre.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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