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KBV zum GKV-WSG / Köhler: Die geringen Chancen müssen wir nutzen

Geschrieben am 02-02-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur
Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-WSG) erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin:

"Nach wie vor lehnen wir alle Elemente der Reform ab, die zu
Zentralismus, Staatsmedizin und staatlicher Beeinflussung des
Patienten-Arzt-Verhältnisses führen. Dazu gehört die Tatsache, dass
das Bundesgesundheitsministerium künftig einen einheitlichen
Beitragssatz der Krankenkassen festlegen wird. Auch die
Einflussmöglichkeiten der Politik auf den neu zu gründenden
Spitzenverband der Krankenkassen auf Bundesebene sowie auf den
Gemeinsamen Bundesausschuss tragen deutlich erkennbare Züge von
Staatsmedizin. Eine nachhaltig verbesserte und verbreiterte
Finanzierungsgrundlage der GKV ist nicht zu erkennen.

Bei aller Kritik sehen wir aber auch Chancen, die wir im Interesse
der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nutzen wollen. Dazu
gehört die Möglichkeit, die Bindung der vertragsärztlichen Vergütung
an die Grundlohnsumme zu lösen. Zwar wird die Budgetierung nicht
vollständig aufgehoben und die finanzielle Unterdeckung ärztlicher
Leistungen aus der Vergangenheit nicht behoben, aber aus dem
Budgetdeckel ist ein Budgetsieb geworden. Damit ist die Chance groß,
dass ab 2009 die Ärzte ein besseres Honorar für ihre Leistungen
erwarten können. Hinzu kommt, dass das Morbiditätsrisiko auf die
Krankenkassen übergehen wird.

Die massiven Proteste der ärztlichen Basis und die eindeutige
Kritik der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben
hier offensichtlich zu einem Umdenken in der Politik geführt. Unserem
Ziel nach festen Honoraren sind wir ein gutes Stück näher gekommen.

Der Zeitplan ist sehr eng gesteckt. Dennoch werden wir alles dafür
tun, eine Gebührenordnung in Euro und Cent im Jahr 2009 zu
realisieren. Das ist unsere Aufgabe, und das ist es auch, was Ärzte
und Psychotherapeuten von uns erwarten. Gleiches gilt für das
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Die KBV hat schon lange die
Flexibilisierung der ärztlichen Tätigkeit gefordert. Das Gesetz
eröffnet hier zahlreiche neue Möglichkeiten und stärkt die
Niedergelassenen im Wettbewerb mit den Kliniken. Deshalb werden wir
auch hier rasch an die Umsetzung gehen.

Bewegung hat es auch beim Paragrafen 73b Fünftes Sozialgesetzbuch
gegeben, also den Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung. Hier
sollen KBV und KVen künftig als Vertragspartner tätig werden können,
sofern eine hausärztliche Gruppe ihnen ein entsprechendes Mandat
erteilt."

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der 147.000
niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist
der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die
ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich
Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den
Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen
Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur
Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen
Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der
ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Mehr Informationen unter: www.kbv.de.

Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=34021
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_34021.rss2

Pressekontakt:
Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Katleen Decker, Tel.: 030 / 4005 - 2204


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