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Gesundheitsreform: ASB begrüßt Erhalt der solidarischen Versicherung / Wohlfahrtsverband sieht allerdings auch weiterhin dringenden Reformbedarf

Geschrieben am 02-02-2007

Köln (ots) - "Der große Wurf ist es leider nicht", urteilt
Gabriele Osing, Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim
ASB-Bundesverband, über die Gesundheitsreform, die heute vom
Bundestag verabschiedet wird. "Doch grundsätzlich begrüßt der ASB,
dass sich der Bundestag auf die Fortführung eines
Versicherungssystems geeinigt hat, das allen Bundesbürgern eine gute
gesundheitliche Versorgung in jeder Lebensphase verspricht. Zwar
wurde das Problem der fehlenden Einnahmen nicht gelöst - da wird in
den nächsten Jahren nachgebessert werden müssen - es gibt jedoch
Fortschritte für Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die der
ASB ausdrücklich positiv bewertet."

So können zukünftig sterbenskranke Menschen Leistungen einer
ambulanten Palliativpflege in Anspruch nehmen, die in diesem Umfang
und dieser Qualität bislang nicht von der Krankenversicherung
finanziert wurden. Der ASB setzt sich seit langem dafür ein, dass die
ambulante Versorgung nicht allein Behandlungspflege und
Grundpflegemaßnahmen meint, sondern dass ein Netz von verschiedenen
Dienstleistungen und Angeboten eine Rundum-Versorgung sicherstellen
muss. Dazu gehört auch die Begleitung sterbender Menschen und deren
Angehöriger.

Der ASB hält auch die Verpflichtung der Krankenversicherung,
Mutter-Vater-Kind-Kuren bereitzuhalten, für richtig. Die
Notwendigkeit solcher Kuren ist aufgrund mehrerer Faktoren deutlich
gestiegen. Dazu gehören: die große Belastung für Eltern durch die
erforderliche Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung,
die hohe Anzahl Alleinerziehender, die Unterstützung benötigen, und
die schwierigen Lebenslagen, in denen sich viele Familien mit
mehreren Kindern befinden. Der ASB will mit seinen Angeboten dazu
beitragen, Familien wieder fit für die Anforderungen von Alltag,
Berufsleben und Erziehung zu machen. Ebenso erfreulich ist, dass die
pauschale Senkung der Erstattung für die Rettungsdienst- und
Krankenfahrten um drei Prozent zurückgenommen wurde.

Kritisch betrachtet der ASB dagegen die Tatsache, dass nach dem
neuen Gesetz die Behandlungspflege in Altenheimen im
Zuständigkeitsbereich der Pflegeversicherung bleibt. Das heißt, die
Krankenversicherung muss dort nicht für die Behandlungspflege zahlen.
Allerdings ist zukünftig auch in der Krankenversicherung das Recht
alter Menschen auf rehabilitative Maßnahmen gesetzlich verankert. Die
Hervorhebung des Anspruchs auf geriatrische Rehabilitation macht
deutlich, dass in diesem Bereich bislang Defizite zu verzeichnen
waren. Es kam vielfach zu einem "Verschiebebahnhof" zwischen zwei
Versicherungen. Wenn rehabilitative Maßnahmen nicht erfolgten, konnte
Pflegebedürftigkeit in vielen Fällen nicht vermieden werden, so dass
- vor allem in den Pflegeheimen - die Krankenkassen keine bzw. nur
geringe Leistungen erbringen mussten.

Der ASB wird sich auch in Zukunft - so auch bei der jetzt
anstehenden Neugestaltung der Pflegeversicherung - in die
Reformdiskussionen einbringen. Er setzt sich für soziale
Sicherungssysteme ein, die die Interessen der jungen und der alten
Menschen im Auge behalten, die auf nachhaltige Finanzierung setzen
und die Werte einer solidarischen Gesellschaft beinhalten.

Köln, den 2. Februar 2007

Originaltext: ASB-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6532
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6532.rss2

Pressekontakt:
Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere
Informationen:
ASB-Pressestelle:Dorothee Mennicken, Tel. 0221/47605-296,
Fax: -297, www.asb.de


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