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BDU begrüßt neues Rechtsdienstleistungsgesetz Weichenstellung: Erste Lesung heute in Berlin

Geschrieben am 01-02-2007

Bonn/Berlin (ots) - Der heute in Erster Lesung vom Deutschen
Bundestag beratene Gesetzentwurf zu einem neuen
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wird vom Bundesverband Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V. ausdrücklich begrüßt. Der Gesetzentwurf
berücksichtige ausgewogen die unterschiedlichen Anforderungen, wie
etwa die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs und die Sicherstellung
einer qualitätsvollen Beratung, so BDU-Vize-Präsident Dr. Lutz
Mackebrandt heute in Berlin. Er belasse einerseits einen Kernbereich
der Rechtsberatung bei den dafür ausgebildeten Rechtsanwälten, trage
aber andererseits den veränderten Rahmenbedingungen in Wirtschaft und
Gesellschaft Rechnung.

Der Verband begrüße, dass Mediation und Fördermittelberatung in
Zukunft nicht als Rechtsberatung gelten. Gerade bei der
Fördermittelberatung folge der Entwurf der liberalen Auslegung des
noch bestehenden Rechtsberatungsgesetzes durch die obersten
Bundesgerichte. Positiv sei auch die Neuregelung der Annexkompetenz,
also der Zulässigkeit von rechtsberatenden Nebenleistungen durch
Nicht-Anwälte. Diese orientiere sich in Zukunft verstärkt an den
jeweiligen Berufsbildern. Auch im Hinblick auf die Profession des
Unternehmensberaters sei so eine sachgemäße und handhabbare
Abgrenzung möglich. Das gelte etwa für den Bereich der
Sanierungsberatung: "Eine Klarstellung zugunsten qualifizierter
Unternehmensberater wird von uns ausdrücklich begrüßt", so
Mackebrandt.

Der BDU-Vize-Präsident lobt zudem, dass die Möglichkeiten zur
Zusammenarbeit von Unternehmensberatern und Rechtsanwälten in
gemeinsamen Sozietäten verbessert werden sollen. "Damit schafft das
Bundesjustizministerium endlich vernünftige Rahmenbedingungen für
eine einheitliche, professionelle und optimale Betreuung aus einer
Hand von ratsuchenden Mandanten." Der BDU habe bereits Ende der
neunziger Jahre in Umfragen festgestellt, dass Unternehmen einen
hohen Bedarf nach Beratung aus einer Hand hätten.

Originaltext: BDU Bundesverb. Dt. Unternehmensberater
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9562
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9562.rss2

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0228/9161-16, eMail: rei@BDU.de


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