Fuchs: Leichtere Unternehmensnachfolge im Mittelstand zügig umsetzen
Geschrieben am 31-01-2007 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsteuerrecht erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
In Deutschland werden Jahr für Jahr mehr als 46.000 Unternehmen mit rund 450.000 Beschäftigten aus Altersgründen vererbt. Bislang musste dabei die Erbschaftsteuer vielfach aus der Substanz entrichtet werden und hat deshalb oftmals Unternehmen samt Arbeitsplätzen gerade im Mittelstand in ihrer Existenz bedroht.
Deshalb hat die große Koalition bereits im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Unternehmensnachfolge erleichtern soll.
Mit der Vorlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den derzeit gültigen Bewertungsregeln ist nun der Weg frei für eine schnelle und rechtssichere Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens, denn die Karlsruher Richter haben bestätigt, dass der Erhalt von Arbeitsplätzen eine erbschaftssteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen rechtfertigen kann.
Wir sollten deshalb nach Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe ohne weitere Verzögerungen mit den Gesetzesberatungen zur Erbschaftsteuerreform beginnen.
Das Ziel dabei ist klar: Betriebe, die fortgeführt werden, müssen so schnell wie möglich praktikabel und unbürokratisch entlastet werden.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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