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Fuchs: Leichtere Unternehmensnachfolge im Mittelstand zügig umsetzen

Geschrieben am 31-01-2007

Berlin (ots) - Zur heutigen Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum Erbschaftsteuerrecht erklärt der
mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Michael Fuchs MdB:

In Deutschland werden Jahr für Jahr mehr als 46.000 Unternehmen
mit rund 450.000 Beschäftigten aus Altersgründen vererbt. Bislang
musste dabei die Erbschaftsteuer vielfach aus der Substanz entrichtet
werden und hat deshalb oftmals Unternehmen samt Arbeitsplätzen
gerade im Mittelstand in ihrer Existenz bedroht.

Deshalb hat die große Koalition bereits im vergangenen Jahr einen
Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Unternehmensnachfolge
erleichtern soll.

Mit der Vorlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu
den derzeit gültigen Bewertungsregeln ist nun der Weg frei für eine
schnelle und rechtssichere Umsetzung dieses wichtigen Vorhabens, denn
die Karlsruher Richter haben bestätigt, dass der Erhalt von
Arbeitsplätzen eine erbschaftssteuerliche Begünstigung von
Betriebsvermögen rechtfertigen kann.

Wir sollten deshalb nach Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe
ohne weitere Verzögerungen mit den Gesetzesberatungen zur
Erbschaftsteuerreform beginnen.

Das Ziel dabei ist klar: Betriebe, die fortgeführt werden, müssen
so schnell wie möglich praktikabel und unbürokratisch entlastet
werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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