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Oskar Lafontaine: Nun muss auch die Vermögenssteuer wieder auf den Tisch

Geschrieben am 31-01-2007

Berlin (ots) - Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur
Erbschaftssteuer erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.,
Oskar Lafontaine:

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer
fordert den Gesetzgeber auf, für eine einheitliche und transparente
Bewertung der verschiedenen Vermögensarten zu sorgen. Die derzeitige
Bewertung ist verfassungswidrig.

Das ruft Erinnerungen wach: Vor genau zehn Jahren ist die
Vermögenssteuer aus eben diesem Grund ausgesetzt worden. Der Deutsche
Bundestag hat ES bis heute versäumt, eine verfassungskonforme
Bewertung der unterschiedlichen Vermögensarten vorzunehmen.

Die Aussetzung der Vermögenssteuer trifft den sozialen Rechtsstaat
an einer zentralen Stelle. Davor hat bereits der Verfassungsrichter
Böckenförde im Urteil von 1995 zur Vermögenssteuer gewarnt. "Im
Eigentum gerinnt die Ungleichheit der freigesetzten Gesellschaft zur
Materie und wird Ausgangspunkt neuer Ungleichheiten", wusste
Böckenförde schon damals und sah dadurch die freiheitliche
Rechtsordnung selbst gefährdet.

Mehrwertsteuererhöhung, sinkende Reallöhne und die Kürzung
sozialer Leistungen auf der einen Seite und steigende Gewinne und
Unternehmenssteuersenkungen auf der anderen Seite haben seitdem die
Umverteilung von unten nach oben dramatisch beschleunigt.

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur
Erbschaftssteuer gibt es keine Ausreden mehr: Die Bundesregierung
muss endlich auch die Voraussetzungen für die Wiedererhebung einer
Vermögenssteuer schaffen.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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