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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 10/02) zur Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien und Unternehmen steckt Rahmen ab

Geschrieben am 31-01-2007

Berlin (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat soeben die
Entscheidung zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung von
Immobilien und Unternehmen bekannt gegeben. Es geht um die Frage, wie
Immobilien und Unternehmen - genauer "Betriebsvermögen" - zu
bewerten sind. Der Bundesfinanzhof hatte im Jahre 2002 eine
Ungleichbehandlung zwischen Geld bzw. Wertpapieren und
Betriebsvermögen bzw. Immobilien gerügt. Geld und Wertpapiere würden
mit ihrem Verkehrswert herangezogen, Immobilien und Betriebsvermögen
hingegen mit einem deutlich niedrigeren Wert. Auf die Vorlage des
Bundesfinanzhofes hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass
jedenfalls eine unterschiedliche Bewertung der Vermögensgegenstände
nicht gerechtfertigt sei. Offen blieb aber die Frage, ob der
Gesetzgeber bei Vorliegen wichtiger Gemeinwohlgründe gleichwohl
bestimmte Vermögensgegenstände bei der Erbschaft- und
Schenkungsteuer, etwa durch eine ausdrückliche Verschonungsnorm,
privilegieren darf. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber
aufgefordert, einen verfassungsgemäßen Zustand bis Ende 2008
herzustellen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat den Rahmen abgesteckt. Die
konkrete Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgeber überlassen", sagt Dr.
Tilman Götte, Präsident der Bundesnotarkammer. "Wer Sicherheit über
die steuerliche Belastung seiner Vermögensübertragung haben will, der
sollte bis zu einer Entscheidung des Gesetzgebers handeln. Inwieweit
der Gesetzgeber eine Privilegierung von Immobilien und
Betriebsvermögen vorsieht, ist offen."

Die Übertragung des Vermögens auf die nächste Generation kann auf
testamentarischem Wege, aber auch durch eine Schenkung zu Lebzeiten
geschehen. Welcher Weg gewählt wird, hängt maßgeblich vom Einzelfall
ab. Notare ermitteln die individuellen Wünsche ihrer Klienten,
schlagen die geeigneten Lösungen vor und beurkunden die
entsprechenden Verfügungen. Die tägliche Praxis der Notare zeigt
allerdings, dass die Entscheidung über den richtigen Weg nie
ausschließlich von der Steuer abhängig gemacht werden sollte. Eine
Gestaltung muss vielmehr den individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Wenn im Ergebnis noch Steuern gespart werden, ist dies umso besser.

Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation aller Notarkammern
in den Ländern. Sie erarbeitet in allen für die Notare relevanten
Fragen gemeinsame Positionen, entwickelt neue Konzepte und vertritt
die Notare insbesondere gegenüber politischen und wirtschaftlichen
Institutionen. Auf diese Weise betreut sie die Belange von ca. 9.000
Notaren in ganz Deutschland.

Originaltext: Bundesnotarkammer Berlin
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61304
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61304.rss2

Ansprechpartner:
Dr. Dirk Harders, Pressesprecher
Bundesnotarkammer
Mohrenstraße 34
10117 Berlin
Tel. (030) 38 38 66 - 0
Fax (030) 38 38 66 - 66
www.bnotk.de


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