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LVZ: Bernhard Vogel für Begnadigung von Ex-RAF-Terroristen

Geschrieben am 30-01-2007

Leipzig (ots) - Bernhard Vogel (CDU) hat sich für eine Begnadigung
von einstigen Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF)
ausgesprochen, wenn die Umstände dies zulassen. "Die Bundesrepublik
ist ein Rechtsstaat und kein Staat, der Rache nimmt. Grundsätzlich
sollte jedem die Möglichkeit, wieder in die Freiheit zurückzukehren,
gegeben werden. Allerdings nur, wenn auszuschließen ist, dass eine
solche oder ähnliche Tat sich wiederholt. Und nur, wenn der
Verurteilte sich von seiner Tat distanziert und im Strafvollzug eine
gute Sozialprognose bekam", erklärte der einstige Ministerpräsident
von Rheinland-Pfalz und Thüringen gegenüber der Leipziger
Volkszeitung (Mittwoch-Ausgabe). Der heutige Vorsitzender der
Konrad-Adenauer-Stiftung sorgte im Juni 1988 als Ministerpräsident
von Rheinland-Pfalz als erster für die Freilassung der inhaftierten
RAF-Mitglieder Klaus Jünschke und Manfred Grashof. Er sah sie nicht
als politische Verbrecher sondern als Mörder. "Für mich waren die
Terroristenprozesse keine politischen Prozesse, die Urteile also
keine politischen Urteile. Deswegen war ich der Meinung, Terroristen
dürften weder eine Vorzugsbehandlung genießen, noch das Gegenteil
erfahren. Ich habe die zwei ersten begnadigten Terroristen überhaupt
als lebenslänglich Verurteilte gesehen, wie 170 andere auch, die sich
in rheinland-pfälzischen Gefängnissen befanden", erklärt Vogel.
Allerdings sprach Vogel seinerzeit mit dem Häftlingen, um sich ein
eigenes Bild zu machen. Und er sprach mit Hinterbliebenen.
"Selbstverständlich darf man das Gnadenrecht nicht den Opfern
beziehungsweise ihren Angehörigen übertragen. Das würde diese
verständlicherweise überfordern. Ich habe in den beiden Fällen damals
mit dem Sohn von Hanns Martin Schleyer gesprochen und bei ihm die
Bereitschaft gefunden, meine Entscheidung mitzutragen. Aber die
Familien der Opfer müssen gehört werden", erklärt Vogel im Interview
mit der Leipziger Volkszeitung. Auf Reue legte er dagegen weniger
Wert, denn: "Ich frage lieber nach dem Verhältnis des Täters zu
seiner Tat. Das kann man nach 20 Jahren Haft schon beurteilen.
Eindeutige und authentische Äußerungen erleichtern demjenigen, der
die Begnadigung ausspricht, die Entscheidung.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Redaktion

Telefon: 0341/218 11558


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