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Wolfgang Neskovic: Absprachen im Gerichtssaal müssen gesetzlich verboten werden

Geschrieben am 26-01-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der aktuellen rechtspolitischen
Diskussionen um Absprachen im Strafverfahren erklärt der
rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. und ehemalige
Bundesrichter, Wolfgang Neskovic:

Die Verurteilung von Peter Hartz und die öffentlichen Reaktionen
hierauf zeigen, dass solche Absprachen das allgemeine
Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung grob verletzen. Sie müssen
daher gesetzlich verboten und nicht - wie es die
Bundesjustizministerin will - gesetzlich geregelt werden. Die
gesetzliche Regelung von Absprachen stellt eine Kapitulation vor
einer Praxis dar, die zu Recht als unwürdiger "Handel mit der
Gerechtigkeit" kritisiert wird.

Solche Absprachen laufen auf ein "Zweiklassenstrafrecht" hinaus:
Die Reichen und Mächtigen profitieren von der Milde des Gesetzes,
indem sie mit Hilfe teuer bezahlter Anwälte Einstellungen gemäß §
153a StPO (Ackermann, Esser, Calmund und andere) oder
Bewährungsstrafen (Hartz) erreichen, während für den Rest der
Bevölkerung die Härte des Gesetzes bleibt (Geld- und
Freiheitsstrafen). Durch ein solches "Zweiklassenstrafrecht" nimmt
der Rechtsstaat dauerhaft Schaden, weil dieser insbesondere die
Gleichheit vor dem Gesetz fordert.

Originaltext: Die Linke.PDS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=41150
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_41150.rss2

Pressekontakt:
DIE LINKE.
Fraktion im
Bundestag
Hendrik Thalheim
Tel.: 030/22752800
Mobil: 0172/3914261
Mail: pressesprecher@linksfraktion.de


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