| | | Geschrieben am 28-03-2006 Krankenkassen warnen: Haushaltsbegleitgesetz belastet Kassenhaushalte
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 Bergisch Gladbach (ots) - Bergisch Gladbach. Die Spitzenverbände
 der Krankenkassen warnen eindringlich vor den massiven finanziellen
 Folgen des Haushaltsbegleitgesetzes, das am 28. März 2006 in erster
 Lesung in den Bundestag eingebracht wird. Durch die Maßnahmen
 Streichung des Bundeszuschusses und Mehrwertsteuererhöhung sei die
 Beitragssatzstabilität gefährdet. Die Gesetzliche Krankenversicherung
 (GKV) werde dadurch mit mehr als 5 Mrd. Euro belastet, die
 Versicherte und Arbeitgeber tragen müssten.
 
 Sollte das Haushaltsbegleitgesetz tatsächlich wie geplant beraten
 und beschlossen werden, müsse der Gesetzgeber gleichzeitig aber
 deutlich machen, wie der Anstieg um 0,5 Beitragssatzpunkte verhindert
 werden könnte, so die Spitzenverbände. Es sei nicht absehbar, dass
 die geplante Finanzreform bereits 2007 wirksam werde. Daher seien
 dringend kurzfristige Maßnahmen notwendig, mit denen die finanziellen
 Belastungen der GKV aufgefangen werden könnten.
 
 Allein die Rückführung des Zuschusses aus Steuermitteln für die
 versicherungsfremden Leistungen sei ein entscheidender Eingriff in
 die Haushaltslage der Kassen. So sinkt der Bundeszuschuss an die
 Krankenkassen im Jahr 2007 von 4,2 Milliarden auf 1,5 Milliarden
 Euro, um im Folgejahr endgültig gestrichen zu werden. Ursprünglich
 sollten die Zahlungen des Bundes dauerhaft 4,2 Milliarden Euro pro
 Jahr betragen. Der Gesetzentwurf zeige, dass sich die öffentlichen
 Haushalte wieder einmal aus den Geldern der sozialen
 Sicherungssysteme bedienten.
 
 Dabei habe sich an der Grundlage für diesen Zuschuss nichts
 geändert. Es war und ist vielmehr richtig, dass
 gesamtgesellschaftlich gewollte Leistungen auch über Steuergelder
 gesamtgesellschaftlich finanziert werden müssen. Folgerichtig hatten
 die heutigen Koalitionäre zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen gerade
 erst im Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2003 beschlossen, die
 versicherungsfremden Leistungen der Kassen aus Steuermitteln zu
 finanzieren. Mit diesen Mitteln sollten Leistungen wie
 Mutterschaftsgeld, Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes und die
 beitragsfreie Versicherung während der Elternzeit finanziert werden.
 Die Krankenkassen stellen diese Leistungen wirtschaftlich und
 unbürokratisch zur Verfügung. Die jetzt geplante Rückführung macht
 deutlich, dass die Verlässlichkeit von politisch zugesagten
 Finanzmitteln nicht gegeben ist.
 
 Zudem belastet die geplante Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes die
 Krankenkassen jährlich mit rund 900 Millionen Euro. Bereits seit
 langem fordern die Kassen, dass Medikamente nur mit dem ermäßigten
 Mehrwertsteuersatz belegt werden, wie dies in vielen europäischen
 Ländern der Fall ist. Schon heute gilt der ermäßigte
 Mehrwertsteuersatz bei einigen Hilfsmitteln. Mit der Senkung könnte
 die Politik ein maßgebliches Zeichen setzen, um dem Anstieg der
 Arzneimittelausgaben entgegenzuwirken. Eine Senkung auf den
 ermäßigten Mehrwertsteuersatz würde die Kassen jährlich um mehr als
 1,8 Milliarden Euro entlasten.
 
 Die beiden Maßnahmen Mehrwertsteuererhöhung und Rückführung des
 Bundeszuschusses belasten die Kassen somit insgesamt im Jahr 2007 um
 mehr als 3,5 Milliarden Euro. Für 2008 werden es mehr als 5
 Milliarden Euro sein.
 
 Ebenfalls fragwürdig ist nach Ansicht der Spitzenverbände das
 Vorhaben, die Anhebung der Sozialversicherungspauschalen für
 geringfügig Beschäftigte mit der Absenkung der Sozialabgaben für
 Hartz-IV-Empfänger zu verbinden. So soll die Pauschale für
 geringfügig Beschäftigte von 25 auf 30 Prozent erhöht werden, während
 bei den Hartz-IV-Empfängern die Bemessungsgrundlage gesenkt wird. Der
 für Hartz-IV-Empfänger ohnehin nicht kostendeckende Beitrag von
 117,07 Euro soll auf 111,57 Euro abgesenkt werden. Diese indirekte
 Entlastung des Bundeshaushaltes durch geringere Zuschüsse an die
 Bundesagentur für Arbeit, die in der Tradition der Verschiebebahnhöfe
 steht, belastet die Krankenkassen mit rd. 190 Millionen Euro.
 Allerdings arbeitet die Bundesregierung mit sehr optimistischen
 Annahmen, wenn sie angesichts der abnehmenden Attraktivität
 geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse von einem Rückgang um 8 %
 ausgeht. Bei einem keineswegs unrealistischen Rückgang um 15 %
 stünden den Kassen statt 170 nur 9 Millionen Euro zu Verfügung. Von
 einer Kompensation kann dann keine Rede mehr sein. Zwar sieht das
 Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt vor, eine mögliche Lücke bis zur Grenze
 von 170 Millionen Euro durch einen Zuschuss der Bundesagentur für
 Arbeit zu decken, eine sichere Haushaltsplanung der Krankenkassen ist
 damit nicht garantiert. Denn wie lange man mit Bundeszuschüssen
 rechnen kann, zeigt gerade das Haushaltsbegleitgesetz durch die
 Streichung der Zuschüsse aus der Tabaksteuer. Sollte sich die Anzahl
 der Hartz-IV-Empfänger künftig erhöhen, liefe das voll zu Lasten der
 GKV.
 
 - Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
 www.gkv.info -
 
 Originaltext:         Spitzenverbände der Krankenkassen
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55471
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55471.rss2
 
 Kontakt:
 IKK Bundesverband
 Pressesprecher: Joachim Odenbach
 Tel.: 02204 44-111
 Fax:  02204 44-455
 e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de
 
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