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Die Wirkung arbeitsmarktpolitischer Instrumente im SGB II

Geschrieben am 15-01-2007

Nürnberg (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat erstmals
Erkenntnisse gewonnen, wie arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen für
Arbeitslosengeld II-Empfänger wirken. Die so genannten
Eingliederungs- und Verbleibsquoten geben Auskunft darüber, wie viele
Maßnahmeteilnehmer sechs Monate nach Ende einer Förderung
sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder nicht arbeitslos sind.
Aktuell wurden die Quoten für die Teilnehmer berechnet, die im
Zeitraum Mai 2005 bis April 2006 eine Maßnahme beendet haben.
Die höchsten Eingliederungsquoten wurden bei
beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen erreicht. Das ist nicht
verwunderlich, weil diese Zuschüsse bei der Aufnahme einer
Beschäftigung gewährt werden. So waren ein halbes Jahr nach Ende der
Förderung fast 70 Prozent der mit Eingliederungszuschüssen
eingestellten ehemaligen Arbeitslosengeld II-Bezieher noch
sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Geringere Eingliederungsquoten wurden bei den Maßnahmen am zweiten
Arbeitsmarkt erreicht. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Zusatzjobs
dienen in erster Linie dazu, Beschäftigungsfähigkeit herzustellen
oder zu erhöhen. Insofern sind Eingliederungsquoten von fast 20 bzw.
fast 15 Prozent für diese Maßnahmen eher als Erfolg zu werten.
Die Quoten für Maßnahmeteilnehmer im Rechtskreis des SGB III werden
nunmehr monatlich zur Verfügung gestellt. Bisher sind sie im Rahmen
der Eingliederungsbilanz nur einmal jährlich veröffentlicht worden.
Das Heft "Beschäftigung und Arbeitslosigkeit nach Austritt von
Teilnehmern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen" kann monatlich im
Internet unter dem Link
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/detail/f.html
abgerufen werden.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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