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Christoffel-Blindenmission: Wichtiger Meilenstein - Erste UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen verabschiedet

Geschrieben am 14-12-2006

Bensheim/Potsdam (ots) - Der 13. Dezember 2006 war für Menschen,
die mit einer Behinderung leben müssen, ein wichtiger Meilenstein: An
diesem Tag hat die UN-Generalversammlung die Konvention für die
Rechte von Menschen, die blind, gehörlos, körper- oder geistig
behindert sind, verabschiedet. Sie stellt das erste internationale
rechtsverbindliche Dokument dar, das die Menschenrechte dieser
weltweit mehr als 600 Millionen Menschen umfassend festschreibt und
ihre Lebensqualität entscheidend verbessern soll. Bisherige Dokumente
hatten nur Empfehlungscharakter.

"Die UN-Konvention versteht die Belange behinderter Menschen als
Menschenrechtsthematik. Mit diesem Dokument wird endlich gefordert,
dass Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen
gleichberechtigt behandelt werden müssen", erklärte Martin Georgi,
Direktor der Christoffel-Blindenmission (CBM), "und das nicht nur in
den sogenannten entwickelten Staaten, sondern auch in den armen
Ländern des Südens."

Denn dort leben die allermeisten Menschen mit Behinderungen.
Siebzig bis achtzig Prozent von ihnen zählen zu den Ärmsten der
Armen, denn Armut und Behinderung, das ist ein Teufelskreis. Die
Liste der möglichen Ursachen ist lang: Mangel- und Unterernährung,
Krankheiten, unzureichende Gesundheitsversorgung, fehlendes bzw.
unsauberes Wasser, schlechte Wohnverhältnisse, Unfälle und nicht
zuletzt fehlende Information und Aufklärung. Ziel der Konvention ist
es auch, ihre Lebensqualität zu erhöhen. Behinderten Jugendlichen
einen Ausbildungsplatz und später einen Arbeitsplatz zu bieten, ist
eine entscheidende Voraussetzung dafür.

Aus Sicht einer internationalen Fachorganisation wie der
Christoffel-Blindenmission, ist daher besonders Artikel 32 über die
Internationale Zusammenarbeit zu begrüßen. Er besagt, dass
Entwicklungshilfeprogramme in Zukunft die Bedürfnisse von Menschen
mit Behinderungen berücksichtigen und zugänglich gestaltet sein
müssen. Der Artikel war lange umkämpft und blieb nicht zuletzt
aufgrund der Beharrlichkeit der deutschen Delegation Bestandteil der
Konvention.

Die UN-Mitgliedsstaaten haben nun bis Ende März Zeit, die
Konvention zu unterzeichnen. Bis zur endgültigen Ratifizierung können
jedoch noch drei bis fünf weitere Jahre vergehen, da die Länder u.a.
ihre Gesetze überprüfen und gegebenenfalls korrigieren müssen. Wenn
20 Länder die Konvention ratifiziert haben, tritt sie in Kraft.

Originaltext: Christoffel Blindenmission e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=37342
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_37342.rss2

Pressekontakt:
Wolfgang Jochum, CBM-Pressereferent; Nibelungenstraße 124, 64625
Bensheim, Tel.: 06251 131-149, Handy: 0172 6331269


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