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BÄK und DGGG: Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts aus medizinischer Indikation

Geschrieben am 14-12-2006

Berlin (ots) - (Berlin/München, 14.12.2006) Für eine Änderung der
gesetzlichen Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch aus
medizinischer Indikation haben sich die Bundesärztekammer und die
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ausgesprochen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) mit Sachverständigen aus dem
Wissenschaftlichen Beirat und die Deutsche Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) mit ihrer Arbeitsgruppe
Pränataldiagnostik - Beratung und möglicher Schwangerschaftsabbruch
haben hierzu einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet. Damit will die
Ärzteschaft sowohl die Öffentlichkeit als auch die Politik zu einer
qualifizierten Neuorientierung hinsichtlich der Durchführung
pränataldiagnostischer Maßnahmen und von medizinisch indizierten
Schwangerschaftsabbrüchen anregen.
Ziel ist es, Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, adäquate
Entscheidungen zu finden. Die dazu notwendige Abwägung soll das
Lebensrecht des Kindes insbesondere auch bei fortgeschrittener
Schwangerschaft schützen und gleichermaßen das Bedürfnis der
Schwangeren nach einer ausgewogenen Entscheidung für ihr Leben und
ihre Gesundheit berücksichtigen. In diesem Zusammenhang kommt der
ärztlich geleiteten Beratungspflicht wesentliche Bedeutung zu.

Die Vorschläge zur Rechtsergänzung orientieren sich eng an der
bestehenden Rechtslage. Ebenso wie vor einem Schwangerschaftsabbruch
in der Frühschwangerschaft nach § 218 a Abs.1 StGB sollte auch vor
einem Abbruch der Schwangerschaft nach Pränataldiagnostik
(medizinische Indikation) - sofern kein Notfall vorliegt - eine
Beratung gesetzlich verankert werden (vgl. Vorschlag für § 219 a
[neu]).

In der Präambel des gemeinsamen Vorschlages von BÄK und DGGG wird
zunächst der grundlegende Konflikt des Schwangerschaftsabbruchs nach
Pränataldiagnostik dargelegt. Im Interesse einer umfassenden
Problemlösung beziehen sich die dann folgenden Vorschläge nicht nur
auf das Strafgesetzbuch, sondern auch auf notwendige Änderungen in
anderen Rechtsvorschriften, z. B. dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
Weitere Änderungsvorschläge beziehen sich auf die bisher
unvollständige Dokumentation im Rahmen der
Schwangerschaftsabbruchstatistik. Der Gesamtvorschlag ist sehr
ausführlich mit einer allgemeinen und speziellen Begründung zu den
einzelnen Regelungsänderungen versehen.

Aus ärztlicher Sicht ist der Vorschlag geeignet, intrauterines
Leben zu jedem Zeitpunkt in gleicher Weise zu schützen, aber dennoch
in einer bestehenden Konfliktsituation und besonders im Notfall
angemessen reagieren zu können.

Den Vorschlag zur Ergänzung des Schwangerschaftsabbruchrechts
können Sie auf den Internetseiten der Bundesärztekammer und der
Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe abrufen:
http://www.baek.de
http://www.dggg.de

Ihre Ansprechpartner:
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
Tel.: 030/40 04 56-700 (Pressestelle der deutschen Ärzteschaft)

Prof. Dr. Walter Jonat, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Tel.: 089/7 91 51 60 oder 0173-85 64 697 (Vorstandsreferat DGGG)

Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Heilmannstr. 25 h
81479 München

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9062
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Tel.: 030/40 04 56-700 (Pressestelle der deutschen Ärzteschaft)
Tel.: 089/7 91 51 60 oder 0173-85 64 697 (Vorstandsreferat DGGG)


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