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WAZ: Grundsatzurteil zum Schächten: Glaubensfrage - Kommentar von Christopher Onkelbach

Geschrieben am 23-11-2006

Essen (ots) - Wie bei allen ethischen Fragen, die in Gesetze
gegossen werden müssen, geht es um einen Abwägungsprozess. Das ist
bei den Rechten todkranker Patienten so, das ist bei der Forschung
mit menschlichen Embryonen so - und so ist es auch beim Schächten. In
diesem Fall hatte das Gericht die Belange des Tierschutzes und der
Religionsfreiheit zu wägen.
Schächten ist das rituelle Schlachten von Tieren, das im Judentum
und im Islam verankert ist. Die Tötung soll ohne Betäubung erfolgen,
wogegen Tierschützer protestieren. Verfechter der Methode führen an,
das Schächten schone das Schmerzempfinden des Tieres, da die
Blutzufuhr zum Hirn schnell durchtrennt wird. Wie viel Schmerzen wird
Tieren zugefügt, die auf herkömmliche Weise industriell gezüchtet,
gemästet, transportiert und geschlachtet werden?
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts gaben der
Religionsfreiheit das höhere Gewicht. Die Entscheidung bedeutet
nicht, den Forderungen einer kleinen Interessengruppe nachgegeben zu
haben. Aus ihr spricht vielmehr Respekt vor dem Glauben vieler
Menschen.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55903
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Rückfragen bitte an:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Telefon: (0201) 804-8975
zentralredaktion@waz.de


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