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Krogmann/Dörmann: Telekommunikationsgesetz ist Signal für Innovation und Wettbewerb

Geschrieben am 21-11-2006

Berlin (ots) - Zur Einigung in der Koalition zum
Telekommunikationsgesetz (TKG) erklären die Parlamentarische
Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina
Krogmann MdB und der Berichterstatter für Telekommunikation in der
SPD-Bundestagsfraktion, Martin Dörmann MdB:

Mit der Novelle des TKG verbinden wir das Ziel, Investitionen zu
fördern, den Wettbewerb zu stärken und den Verbraucherschutz weiter
zu verbessern.

Um Anreize für innovative Investitionen in neue Märkte zu setzen,
werden diese zunächst nicht reguliert, soweit hierdurch keine
langfristigen Wettbewerbsbehinderungen entstehen. Gegenüber dem
Regierungsentwurf wurde die entsprechende Bestimmung im neuen § 9a
nur unwesentlich modifiziert. Neu aufgenommen wurde eine Definition
für neue Märkte, wonach diese Dienste und Produkte voraussetzen, die
sich von vorhandenen Diensten und Produkten nicht nur unerheblich
unterscheiden und diese nicht lediglich ersetzen. Damit ist
klargestellt, dass es nicht darum geht, reine
Infrastruktureinrichtungen ohne neue Produkte regulierungsfrei zu
stellen. Die Entscheidung, ob ein neuer Markt vorliegt, bleibt der
Bundesnetzagentur überlassen.

Die gefundene Regelung schafft die notwendige Rechtssicherheit und
ist ein gutes Signal für alle Unternehmen, die in neue
Infrastrukturen und Produkte investieren wollen. Sie ist zudem
europarechtskonform. Der EU-Rechtsrahmen sieht ausdrücklich vor,
Investitionen in neue Märkte nicht von vornherein durch eine zu
frühzeitige Regulierung zu behindern. Dies trägt dem besonderen
Investitionsrisiko in einem noch unsicheren Marktumfeld Rechnung.

An anderer Stelle haben wir die berechtigten Anliegen der
Wettbewerbsunternehmen hinsichtlich einer verbesserten
Regulierungspraxis aufgegriffen. Dies betrifft insbesondere die
Einführung einer Antragsfrist in § 35 Abs. 5 TKG und die Straffung
des Standardangebotsverfahrens in § 23 TKG.

Beim Verbraucherschutz setzt das neue TKG auf mehr Transparenz,
Jugendschutz und Kostenkontrolle. Neu aufgenommen wurde eine
Konkretisierung der Anzeigepflicht für den Preis. Er muss zukünftig
deutlich lesbar dargestellt und für Premium-SMS ab 2 Euro auch
bestätigt werden. Durch weitere Maßnahmen der Preistransparenz für
Mehrwertdienste, z. B. der Preisansagepflicht, konnten die
Preisobergrenzen für Festnetz und Mobilfunk (3 Euro pro Minute)
einheitlich geregelt werden.

Die Einigung stellt ein ausgewogenes Gesamtpaket dar, das die
unterschiedlichen Interessen der Beteiligten berücksichtigt. Unser
Ziel ist es, das Gesetz noch in der nächsten Woche im Bundestag zu
verabschieden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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