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Interne Verwaltung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird optimiert

Geschrieben am 13-11-2006

Nürnberg (ots) - Während der ersten Stufe der Reform der BA
standen die Kernaufgaben der Arbeitsverwaltung im Mittelpunkt. Die
zahlreichen Veränderungen in diesem Bereich haben Anpassungen bei der
internen Verwaltung der BA notwendig gemacht. Die Verwaltung der
Arbeitsagenturen ist in ihrem heutigen Aufbau nicht mehr optimal, da
sie die Neuerungen im operativen Bereich noch nicht nachgezeichnet
hat. Nun steht die erforderliche Neuordnung an. Im Kern geht es
darum, die internen Dienste, die das operative Geschäft unterstützen,
in Standorten zu bündeln. Ziel ist eine bessere und effektivere
Verwaltung, keine Strukturänderung der BA. Kunden haben keine
Nachteile zu befürchten.
Die BA bleibt in der Fläche
- Die Arbeitsagenturen werden nicht strukturell neu gegliedert. Sie
bleiben als Dienststellen erhalten. Die Verantwortung für den
Eingliederungstitel wird unter Beteiligung der bestehenden
Selbstverwaltungsorgane weiterhin dezentral wahrgenommen.
- Die Regionaldirektionen werden nicht neu gegliedert.
- Die Geschäftsstellenstruktur wird ebenfalls im Wesentlichen
beibehalten.
- Die Struktur der BA (Zentrale, 10 Regionaldirektionen, 178
Agenturen mit jeweils eigener Geschäftsführung und Selbstverwaltung)
bleibt erhalten.
Kernziele der Optimierung der Verwaltung
- Die operativen Kernaufgaben der BA werden durch die Internen
Services besser unterstützt. Dadurch werden die Geschäftsführungen
der Agenturen von Verwaltungsaufgaben entlastet und können sich so
verstärkt dem operativen Geschäft - auch und vor allem in Bezug auf
das SGB II - widmen.
- Die Internen Services erbringen qualitativ bessere Leistungen und
werden transparenter gesteuert.
Nur Verwaltungsaufgaben werden gebündelt
- Die innere Organisation und Führungsstruktur werden sukzessive
angepasst. Es werden Interne Services für mehrere Agenturen gebildet,
in denen die Verwaltungsaufgaben gebündelt wahrgenommen werden
(Personal, Controlling/Finanzen, Infrastruktur und infrastrukturelle
Dienste).
- Da nicht alle Serviceaufgaben durch Interne Services wirtschaftlich
wahrgenommen werden können, werden ergänzend Stützpunktsysteme
eingerichtet (Statistik, Einkauf, Interne Revision,
Forderungsmanagement).
- Für die Arbeitsgemeinschaften im SGB II und die Agenturen für
Arbeit verändern sich die Betreuung und der Dienstleistungsumfang
nicht. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bleiben die Ansprechpartner
gleich.
Die Vorsitzenden der Geschäftsführung und die Geschäftsführer
Finanzen aller örtlichen Agenturen und Regionaldirektionen werden in
dieser Woche in der Hochschule der BA in Mannheim über die dazu
erforderlichen Umsetzungsschritte informiert.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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