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Bessere Information über Opferrechte gefordert / Weißer Ring bemängelt Defizite bei der Bekanntmachung und Umsetzung von Opferschutzbestimmungen / Bringschuld staatlicher Stellen eindeutig

Geschrieben am 21-03-2006

Mainz (ots) - Zum Tag der Kriminalitätsopfer (22. März) fordert
der Weiße Ring eine übergreifende Verpflichtung staatlicher Stellen
zur Information über Opferansprüche und Opferrechte. Damit werde ein
deutliches Zeichen für die Solidarität der Gesellschaft mit den durch
Gewalt und Kriminalität geschädigten Mitbürgern gesetzt.

Auf Initiative des Weißen Rings, der in diesem Jahr auf drei
Jahrzehnte praktische Hilfe für Kriminalitätsopfer zurück blicken
kann, sind zahlreiche gesetzliche Grundlagen für einen besseren
Opferschutz geschaffen worden. Doch fehlt es weitgehend an der
Bekanntmachung und Umsetzung solcher Regelungen mit der Folge, dass
viele Geschädigte nach wie vor bei der Bewältigung der Tatfolgen auf
sich alleine gestellt bleiben.

Für einen modernen Rechtsstaat wie Deutschland eine beschämende
Bilanz, die eine Vielzahl von hilfsbedürftigen Kriminalitätsopfern
durch inkonsequentes Handeln staatlicher Stellen immer wieder ein
zweites Mal zum Opfer werden lassen. Zum staatlichen Gewaltmonopol
gehörten auch Information, Schutz und Entschädigung der Opfer, so ein
Sprecher des Weißen Rings, der mit rd. 2.800 ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer in 400 Außenstellen größten
Opferhilfeeinrichtung im Lande.


Opfer bleiben zu oft auf sich alleine gestellt

Beispiele für mangelnde Information gibt es genug. So weiß kaum
ein schwer geschädigtes Opfer, dass ihm gesetzlich verbriefte
Entschädigungsleistungen durch Übernahme der Heilbehandlungskosten
und bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch durch
Rentenzahlungen zustehen. Rund 90 Prozent der jährlich potentiell
anspruchsberechtigten Gewaltopfer stellen meist aus Unwissenheit erst
gar keinen Antrag beim örtlichen Versorgungsamt. So verfehlt das 1976
in Kraft getretene Opferentschädigungsgesetz vielfach seine wichtige
Aufgabe.

Wer als Opfer seiner Zeugenpflicht im Strafverfahren nachkommen
muss, ist in aller Regel großen psychischen Belastungen ausgesetzt.
Auch hier hat der Gesetzgeber im Laufe der letzten Jahre auf Wunsch
steter Forderungen des Weißen Rings Regelungen geschaffen, um dem
Schutz der Persönlichkeitsrechte schwer betroffener Opfer zu
gewährleisten. Die Praxis sieht jedoch meist anders aus, weil selbst
Polizeibeamten, Richtern und Rechtsanwälten aktuelle
Opferrechtsbestimmungen nicht hinreichend oder überhaupt nicht
bekannt sind.

"Wir wissen um die Defizite staatlicher Stellen, Opferrechte
nachhaltig und verständlich zu vermitteln" so der Vorsitzende des
Weißen Rings Prof. Dr. Reinhard Böttcher. Deshalb werde man
insbesondere die Justiz- und Innenministerien, aber auch die
Versorgungsverwaltung auffordern, offenzulegen, in welcher Form die
Informationen an die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber an die
Betroffenen Opfer weitergegeben werden.


Wissenschaftliche Studie soll Informationsdefizite erforschen

Im Laufe dieses Jahres werde zudem eine wissenschaftliche Studie
in Auftrag gegeben, die belegen soll, warum so viele Opfer bei der
Bewältigung bei der körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen
Folgen der erlittenen Straftat ohne staatliche Hilfe bleiben. Von den
Ergebnissen, so Böttcher, erwartet sich der Weiße Ring ein deutliches
Signal für alle gesellschaftlichen Kräfte, mehr an die Opfer als an
die Täter zu denken.

Das Ziel ist klar: Jeder Bürger in unserem Land muss wissen, wie
und wo er als Kriminalitätsopfer Hilfe erhalten kann. Der Weiße Ring
wird diese Bringschuld des Staates nachdrücklich einfordern.

Anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer wird überall in
Deutschland durch Aktionen und Veranstaltungen öffentliches
Bewusstsein für die dringend notwendige Verbesserung der rechtlichen
und sozialen Situation der Kriminalitätsopfer geschaffen.


Über Geldstrafen Opferhilfe gewährleisten

Über alle Parteigrenzen hinweg ist die Auffassung unstrittig, dass
Kriminalitätsopfern mitmenschliche und schnelle Hilfe benötigen. Der
Weiße Ring appelliert deshalb an die Landesjustizminister durch die
Bereitstellung eines Teils jeder Geldstrafe für
Opferhilfs-Organisationen dem Rechnung zu tragen.

Die Mittel für seine Arbeit erhält der Weiße Ring allein aus
Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuweisungen von Geldbußen sowie
testamentarischen Verfügungen. Staatliche Zuschüsse nimmt der Verein
nicht in Anspruch.


Spendenkonto Weißer Ring:
34 34 34, Deutsche Bank Mainz, BLZ 550 700 40

Ausführliche Informationen zur Arbeit und zu den rechtspolitischen
Forderungen des Weißen Rings unter www.weisser-ring.de.


Der Tag der Kriminalitätsopfer erinnert am 22. März jeden Jahres
an die Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten
Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität unseres
Gemeinwesens angewiesen sind. Der Weiße Ring stärkt mit diesem Signal
seit vielen Jahren das öffentliche Bewusstsein und fordert Politik,
Justiz und Verwaltung zum Handeln auf. Dabei kann er auf dankenswerte
Unterstützung der Medien und anderer gesellschaftlichen Kräfte
zählen, denen das Schicksal in Not geratener Kriminalitätsopfer nicht
einerlei ist. Inzwischen ist dieser Tag für viele Menschen zu einem
weithin sichtbaren Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung geworden.

Originaltext: Weisser Ring e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6758
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6758.rss2


Pressesprecher:
Helmut K. Rüster
Tel.: 06131/ 83 03 38
Fax: 06131/ 83 03 45
Internet: www.weisser-ring.de
E-Mail: info@weisser-ring.de
Weberstraße 16
55130 Mainz

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