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NABU: Entwurf des Umweltrechtsbehelfsgesetzes EG-rechtswidrig

Geschrieben am 07-11-2006

Berlin (ots) - Der Naturschutzbund NABU hat die Politiker aller
Parteien aufgefordert, den vorliegenden Entwurf zum
Umweltrechtsbehelfsgesetz abzulehnen, da er nicht dem geltenden
EG-Recht entspricht. Am morgigen Mittwoch (8.11.) will der
Umweltausschuss erneut über die Umsetzung der EG-Richtlinie 2003/35
in das Umweltrechtsbehelfsgesetz beraten. "Das Image der
Bundesrepublik Deutschland ist in Brüssel angesichts der am 25. Juni
abgelaufenen Umsetzungsfrist der EG-Richtlinie bereits stark
beschädigt. Nun soll die Regierung wenigstens darauf achten, einen
Gesetzentwurf vorzulegen, der den Vorgaben aus Brüssel entspricht",
sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Das Umweltrechtsbehelfsgesetz schränke im vorliegenden Entwurf die
Verbandsklagerechte in unzulässiger Weise ein. So solle zukünftig ein
Umweltverband nur noch klagen können, wenn er in seinen subjektiven
Rechten betroffen ist. Damit entsprächen die Rechte der Verbände
zukünftig eins zu eins den Rechten der Bürger. Die Verbände könnten
auf diese Weise aber nicht ihrer Aufgabe nachkommen, sich zum Wohl
der Natur einzusetzen. "Die Verbände werden hiermit bewusst
kaltgestellt, der Natur wird ihre Stimme genommen", kritisierte
Tschimpke. Deutschlands Nachbar Österreich habe die Richtlinie
bereits EG-rechtskonform umgesetzt. Verbände können nach dem
österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz gegen die
Nichteinhaltung des gesamten Umweltrechts klagen, ohne in einem
subjektiven Recht betroffen zu sein.

Die Länder fordern darüber hinaus ein Mitspracherecht bei der
Anerkennung von Umweltverbänden sowie eine räumlich begrenzte
Klagebefugnis für Umweltverbände. "Die Länder wollen hier offenbar
verhindern, dass beispielsweise ein Umweltverband aus dem Norden im
Süden ein Verfahren lostritt", erläuterte der NABU-Präsident. Genau
dies solle aber nach dem EG-Recht möglich sein. Im Übrigen stoße die
Forderung der Länder vor allem deswegen auf Unverständnis, da die
Praxis der letzten Jahre gezeigt habe, dass mit den
Verbandsklagerechten äußerst vorsichtig und verantwortungsbewusst
umgegangen wurde. "Die Länder zeigen mit ihrem Verhalten wieder
einmal mehr, dass ihnen das gemeinschaftsrechtliche und
sozialpolitische Ziel eines nachhaltigen Umweltschutzes ein Dorn im
Auge ist", so Tschimpke.

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6347
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Rückfragen:
Dr. Susanne Creutzig, NABU-Rechtsexpertin, mobil 0177-2787118. Im
Internet zu finden unter www.NABU.de


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