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BDZV: Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz ist ein Öffentlichkeitsverhinderungsgesetz

Geschrieben am 07-11-2006

Berlin (ots) - Die Öffentlichkeit wird künftig von
Umweltangelegenheiten immer weniger Kenntnis nehmen können. Nach dem
Willen von Bundesrat und Regierung soll es bei Genehmigungsverfahren
von Anlagen mit möglicherweise umweltschädigender Wirkung
ausreichen, die Öffentlichkeit - über das amtliche
Veröffentlichungsblatt hinaus - lediglich durch einen Hinweis im
Internet zu informieren. Die Pflichtveröffentlichung in der örtlichen
Tageszeitung soll abgeschafft werden. "Statt eines
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetzes soll hier ein
Öffentlichkeitsverhinderungsgesetz verabschiedet werden", kritisierte
heute der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin
die aktuellen Pläne zum "Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung
im Umweltangelegenheiten".

Die Zeitungsverleger begrüßten zwar nachdrücklich die Versuche der
Regierung, für "schlanke Arbeitsabläufe" in der Verwaltung zu
sorgen. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Bürger von
Informationen, die sie unmittelbar angehen, gleichsam abgeschnitten
würden, warnte der BDZV. Drei Viertel der deutschen Bevölkerung über
14 Jahre werde durch die Tageszeitung erreicht. 83 Prozent der
Zeitungsleser nutzten vor allem lokale und regionale Nachrichten in
ihrer Zeitung. Dagegen hätten bis heute nur knapp 60 Prozent der
Deutschen Zugang zum Internet; nur von 38 Prozent der Nutzer würden
regionale Informationen abgefragt. Transparenz für
Umweltangelegenheiten sei unter den aktuellen Bedingungen allein über
das Internet nicht zu gewährleisten, machte der BDZV deutlich.
Dagegen hätten gerade die hohe Reichweite und die große
Glaubwürdigkeit der lokalen und regionalen Zeitungen dazu geführt,
dass diese als selbstverständliche Plattform des demokratischen
Diskurses auch bei kontroversen Vorhaben der Kommunen akzeptiert
würden. Vor diesem Hintergrund appellierte der BDZV an die Vertreter
des Bundestags, bei der anstehenden Verabschiedung des Gesetzes am
9. November die Pflichtveröffentlichung in örtlichen Tageszeitungen
im Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in
Umweltangelegenheiten weiterhin festzuschreiben.


Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6936
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6936.rss2


Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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