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Uhl: Mit Amtshilfe kann man Terroranschläge nicht abwehren

Geschrieben am 27-10-2006

Berlin (ots) - Die SPD hat erklärt, nach Änderung des Art. 35 GG
könnte die Bundeswehr terroristische Bedrohungen aus der Luft
abwehren. Nicht nur Naturkatastrophen und schwere Unglücksfälle,
sondern auch Terroranschläge sollen danach die Amtshilfe der
Bundeswehr im Innern erlauben. Dazu erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Würden damit ausreichend Konsequenzen aus dem
Luftsicherheits-Urteil gezogen? Könnten Kampfflugzeuge somit zur Not
Flugzeuge abschießen?

Nein. Eine redaktionelle Änderung des Art. 35 lässt lediglich
Amtshilfe in Folge von eingetretenen Terroranschlägen zu. Amtshilfe
versteht sich als Indienststellung der Bundeswehr ohne Kampfauftrag
und Polizeibefugnisse. Das wäre auch bislang möglich, wenn man
eingetretene Terroranschläge als Unglücksfälle auslegte.

Ein Einsatz mit Zwangsbefugnissen zur Abwehr eines Anschlags
bleibt weiterhin ungeregelt. Die Rechtsunsicherheit für Piloten
bleibt unverändert bestehen.

Eine Änderung des Art. 35 ist unschädlich, aber kein Beitrag zur
Problemlösung. Notwendig wäre eine ausdrückliche Einsatzbefugnis
angesichts drohender Terroranschläge. Dazu müssten Art. 87a GG oder
Art. 115a GG geändert werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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