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Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag: Gute fachliche Anbaupraxis ermöglicht Koexistenz

Geschrieben am 25-10-2006

Berlin (ots) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt
ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, Regeln zur "Guten
fachlichen Anbaupraxis" als Voraussetzung für Koexistenz und
Wahlfreiheit beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
rechtsverbindlich festzulegen. Bei der Öffentlichen Anhörung des
Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des
Deutschen Bundestages am 25. Oktober führte der DRV aus, dass
wissenschaftliche Untersuchungen und Erfahrungen mit dem Anbau von
gentechnisch verändertem Mais in Deutschland 2005 ergeben haben, dass
Auskreuzungen über eine Entfernung von mehr als 50 Metern weit
unterhalb des Kennzeichnungs-Schwellenwertes von 0,9 Prozent liegen.
Im Hinblick auf den vorgeschlagenen 150-Meter-Isolationsabstand
vertritt der DRV die Auffassung, dass prinzipiell keine Abstände
festgelegt werden sollten, die unnötig über den aus
wissenschaftlicher Sicht tatsächlich erforderlichen
Sicherheitsabstand hinausgehen.

Da sich derzeit weder eine Versicherungslösung abzeichnet noch ein
Haftungsfonds zustande kommt, spricht sich der DRV dennoch dafür aus,
die vorgeschlagene Abstandsregelung zu akzeptieren. Der DRV betont,
dass die anhaltenden Diskussionen um die Anbauregelungen endlich
beendet und schnell ein Einstieg in den kommerziellen Anbau von
gentechnisch verändertem Mais ermöglicht werden müssen. Es ist sicher
zu stellen, dass alle interessierten Landwirte diese Technologie
nutzen können und nicht länger im Wettbewerbsnachteil mit
Berufskollegen aus anderen Ländern stehen.

Die genossenschaftlichen Erfassungsunternehmen sind bereit,
Körnermais, der außerhalb des vorgesehenen
150-Meter-Isolationsabstandes produziert wird, ohne weitere Auflagen
und bei qualitativ einwandfreier Beschaffenheit ohne Preisabschläge
aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Novellierung des
Gentechnikgesetzes Rechtssicherheit für die Unternehmen hinsichtlich
des zu erwartenden Schadensumfanges herbeigeführt wird.

Nicht akzeptabel ist für den DRV die gegenwärtige Form des
öffentlichen Standortregisters. Die missbräuchliche Verwendung der
darin enthaltenen Informationen hat nicht nur zu Feldzerstörungen und
Diffamierungen von Landwirten und ihren Familien geführt, sondern
auch eine vollkommen ungerechtfertigte Diskreditierung
genossenschaftlicher Lebensmittelhersteller nach sich gezogen. Erneut
drängt der DRV auf eine Versachlichung der Diskussionen um die
Chancen Grüner Gentechnik.

Originaltext: Deutscher Raiffeisenverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6949
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6949.rss2

Pressekontakt:
Monika Windbergs
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Adenauerallee 127
53113 Bonn
Tel.: 0228 106367
Fax: 0228 106266

Pariser Platz 3
10117 Berlin
Tel.: 030 85621443
Fax: 030 85621455

E-Mail: presse@drv.raiffeisen.de
Internet: www.raiffeisen.de


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