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50 Jahre Freiwillige Selbstkontrolle Verantwortliches Handeln von Verlegern, Herausgebern und Journalisten

Geschrieben am 18-10-2006

Bonn (ots) - Auf der Jahrespressekonferenz des Deutschen Pressrats
am 18. Oktober in Berlin wurden u.a. folgende Themen behandelt:

- 50 Jahre Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien
- Pressekodex und Beschwerdeordnung überarbeitet
- Beschwerdearbeit 2005/2006
- Verbesserung des Schutzes von Journalisten
- Verhaltensregeln zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung
- Kritik am Entwurf des Stalking-Bekämpfungsgesetzes
- Redaktionsdatenschutz und Veröffentlichungen

50 Jahre Presserat
Kurz vor seinem 50. Geburtstag am 20.11.2006 blickte der Sprecher des
Presserats, Fried von Bismarck, auf der Jahrespressekonferenz auf die
vergangenen 50 Jahre zurück. Die Geschichte des Presserats begann im
Bergischen Hof in Bonn. Dort trafen sich fünf Verleger und fünf
Journalisten zur Gründung einer Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem
Vorbild des bereits 1953 gegründeten British Press Council. Sie
reagierten damit auf die Pläne des damaligen Innenministers, ein
Bundespressegesetz zu schaffen, das staatliche Aufsichtsinstanzen für
die Presse vorsah. Für die Gründer stand seinerzeit fest, dass eine
Kontrolle der Pressefreiheit mit einer Beteiligung des Staates
unvereinbar ist. "Der 'Deutsche Presserat' will als repräsentative
Gesamtvertretung der deutschen Presse ein freies Organ zur
Verteidigung und Wahrung der Pressefreiheit sein und gleichzeitig
über die Einhaltung der Grenzen der Pressefreiheit wachen",
beschreibt Gründungsmitglied und Journalist Rupert Giessler 1956 die
Aufgaben des Presserats.

Aufgaben heute
Das Ansehen der Presse zu wahren und für die Pressefreiheit
einzutreten sind bis heute die beiden wichtigsten Ziele des
Presserats. Wie erfolgreich der Presserat in den letzten 50 Jahren
war, lässt sich auch an der Zurückhaltung des Staates ablesen, wenn
es darum geht, Gesetze zu erlassen, die die Grenzen journalistischer
Arbeit definieren. Gleichwohl beobachtet der Presserat bis heute
genau, ob spezielle Presserechte wie das Zeugnis-verweigerungsrecht
mit dem Informanten- und Quellenschutz uneingeschränkt Beachtung
finden. Die Trägerverbände des Presserats wehren sich mit dem
Presserat gemeinsam gegen Bedrohungen der Pressefreiheit. Um das
Ansehen der Presse zu wahren, setzt der Presserat auf eine in den
Publizistischen Grundsätzen festgeschriebene Berufsethik und das
verantwortliche Handeln von Verlegern, Herausgebern und Journalisten.
Die Kritiker sehen in diesem Selbstverständnis eine Schwäche, der
Presserat sieht genau darin seine Stärke. Die Metapher vom zahnlosen
Tiger wird in diesem Zusammenhang bis heute vielfach strapaziert.
Gerade die Durchsetzbarkeit seiner Entscheidungen wird von den
Kritikern angezweifelt, weil auf öffentlich ausgesprochene Rügen -
trotz Selbstverpflichtung - nicht immer der Rügenabdruck folgt, wie
er in Ziffer 16 der Publizistischen Grundsätze vorgesehen ist. Doch
die Grundidee des Presserats basiert - trotz dieser gelegentlichen
Schwierigkeiten - auf dem Prinzip der freiwilligen Selbstkontrolle.
Er stellt keine Standesgerichtsbarkeit dar, sondern versteht sich als
moralische Instanz mit der Macht des öffentlichen Wortes - ohne
Strafen, Geldbußen oder Berufsverbote zu verhängen und ohne die
Beachtung seiner Entschlüsse rechtlich zu erzwingen.

50-Jahr-Feier
Im Museum für Kommunikation Berlin findet am 20. November 2006 der
Festakt zum Jubiläum des Deutschen Presserats statt. Bundespräsident
Horst Köhler spricht das Grußwort und bekommt den überarbeiteten
Pressekodex überreicht. Unter dem Titel " Die Presse zwischen
Freiheit und Kontrolle - Selbstregulierung auf dem Prüfstand"
diskutieren nach dem Grußwort des Bundespräsidenten Udo Di Fabio
(Richter des Bundesverfassungsgerichts), Bodo Hombach
(Geschäftsführer WAZ Mediengruppe), Giovanni di Lorenzo
(Chefredakteur DIE ZEIT), Bascha Mika (Chefredakteurin taz - die
tageszeitung), Peter Voß (Intendant Südwestrundfunk) und der Sprecher
des Presserats, Fried von Bismarck (Verlagsleiter DER SPIEGEL). Durch
die Diskussion führt ZAPP-Moderatorin Inka Schneider. Ausführliche
Informationen für die Presse sind unter www.50JahrePresserat.de
abrufbar.

Überarbeitung Pressekodex und Beschwerdeordnung
Novellierter Pressekodex
Im Rahmen der Jubiläumsfeier wird der Presserat am 20. November in
Berlin den novellierten Pressekodex an Bundespräsident Horst Köhler
übergeben und gleichzeitig der Öffentlichkeit vorstellen. Seit Beginn
dieses Jahres hat sich eine Arbeitsgruppe des Presserats mit der
Überarbeitung der Publizistischen Grundsätze beschäftigt. Dabei sind
Erkenntnisse aus der Arbeit der Beschwerdeausschüsse, aktuelle
Entwicklungen innerhalb der Presse sowie externer Sachverstand in die
Novellierung mit eingeflossen. So wird der in Ziffer 7 festgehaltene
Trennungsgrundsatz von Werbung und Redaktion im Hinblick auf
Veröffentlichungen über Eigenmarketingaktionen erweitert. Textlich
neu gefasst werden auch die Ziffern 9 und 10 des Kodex. Das in Ziffer
13 festgehaltene Vorverurteilungsverbot wird zudem im Hinblick auf
ein vorliegendes Geständnis eines Tatverdächtigen konkretisiert. In
der Interview-Richtlinie 2.4 wird nun klargestellt, dass eine
Autorisierung aus presseethischer Sicht nicht zwingend notwendig ist.
Neben einer teilweisen Neusystematisierung erhalten die einzelnen
Ziffern zudem Überschriften, mit denen ihr Regelungsbereich
beschrieben wird. Der überarbeitete Kodex wird ab 1. Januar 2007
gültig und ab dem 20. November im Internet abrufbar sein.

Überarbeitung von Beschwerde- und Geschäftsordnung
Auch die Beschwerde- und Geschäftsordnung wurden überarbeitet. Um die
Komplexität des Beschwerdeverfahrens für die beteiligten
Beschwerdeführer und Redaktionen transparenter zu machen, hat der
Trägerverein des Deutschen Presserats im September überarbeitete
Fassungen von Beschwerde- und Geschäftsordnung beschlossen. Darin
werden alle Verfahrensschritte und -regularien übersichtlicher
beschrieben. Präzisiert wurde z. B. das Einspruchsrecht der
Beschwerdebeteiligten gegen die Entscheidung des Vorsitzenden im
Rahmen der Vorprüfung (§ 7 BO). Zudem wurde die Möglichkeit der
Vermittlung als fester Bestandteil in der Beschwerdeordnung etabliert
(§ 6 BO). Während der Dauer eines solchen Vermittlungsverfahrens, in
dem der Presserat als Moderator wirkt, wird die Behandlung der
Beschwerde ausgesetzt. Ist die Vermittlung erfolgreich, ist das
Verfahren beendet. Kommt keine Einigung zustande, wird die
Angelegenheit im Beschwerdeausschuss behandelt.

Beschwerdearbeit 2005/06
Statistiken
Im Jahr 2005 gingen 746 Eingaben (Vorjahr: 672) beim Deutschen
Presserat ein, in den Beschwerdeausschüssen wurden 2005 insgesamt 290
Beschwerden behandelt. Die Anzahl der Rügen sank im Vergleich zum
Vorjahr leicht: In 2005 gab es 25 öffentliche und vier
nicht-öffentliche Rügen (Vorjahr 27 öffentliche Rügen und sieben
nicht-öffentliche Rügen). Die Zahl der Missbilligungen stieg dagegen
stark an: von 37 in 2004 auf 67 in 2005. Hinweise wurden 46
ausgesprochen (Vorjahr 40). 111 Beschwerden wurden insgesamt von den
Ausschüssen als unbegründet zurückgewiesen.

Schleichwerbung erneut ein Schwerpunkt
Wie bereits im letzten Jahr liegt ein deutlicher Schwerpunkt der
Beschwerdearbeit des Presserats auch 2006 wieder im Bereich der
Ziffer 7 des Pressekodex, in der die klare Trennung von Redaktion und
Werbung gefordert wird. Insgesamt elf Rügen haben die beiden
Beschwerdeausschüsse bereits in diesem Jahr ausgesprochen. In acht
Fällen davon erkannte der Presserat Schleichwerbung (Richtlinie 7.2).
Hier wurden in redaktionellen Artikeln Firmen bzw. Leistungen oder
Produkte in einem über das Leserinteresse hinausgehenden Maß erwähnt.
In vielen dieser Fälle bestand zwar ein grundlegendes öffentliches
Interesse an einer Berichterstattung, jedoch wurde durch zu
ausführliche Darstellungen oder die Verwendung von sprachlichen
Superlativen die Grenze zur Schleichwerbung überschritten. In diesem
Zusammenhang appelliert der Presserat erneut an die Zeitungen und
Zeitschriften, Werbung und redaktionellen Teil strikt zu trennen und
werbliche Inhalte klar zu kennzeichnen. Dem Leser muss auf den ersten
Blick deutlich werden, was er vor sich hat: einen redaktionellen
Beitrag oder Werbung. Eine klare Kennzeichnung wahrt die
Glaubwürdigkeit der Presse insgesamt. Schleichwerbung untergräbt sie.

Sicherung der Pressefreiheit
Verbesserung des Schutzes von Journalisten
Der Deutsche Presserat setzt sich für eine Verbesserung des
Informantenschutzes ein. Daher begrüßt er die parlamentarischen
Initiativen sowohl der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen als
auch der FDP, die einen erhöhten Schutz von Journalisten und der
Pressefreiheit im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung
verfolgen. Wichtig ist dabei, den unhaltbaren Zustand zu beenden,
dass die Arbeit von Journalisten als Beihilfe zum Verrat von
Dienstgeheimnissen verfolgt werden kann. Das Redaktionsgeheimnis und
der Informantenschutz zählen zu den tragenden Säulen einer freien
Presse. Abhöraktionen, Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmen
wie bei dem Magazin Cicero, der Dresdner Morgenpost oder der
Wolfsburger Zeitung müssen als gezielte Einschüchterung von
Journalisten bewertet werden. In keinem der Fälle der letzten Jahre
ist es nach Beobachtung des Presserats darum gegangen, Verbrechen von
Journalisten auf die Spur zu kommen. Vielmehr ging es den
Strafverfolgungsbehörden ausschließlich darum, undichte Stellen im
Staatsapparat ausfindig zu machen. Der Presserat fordert deshalb den
Gesetzgeber auf, sich hier nachhaltig für die Verbesserung des
Schutzes von Journalisten einzusetzen.

Verhaltensregeln zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung
Als Reaktion auf die Novellierung des Wertpapierhandelsgesetzes im
Jahr 2004 ersetzt nun die Freiwillige Selbstkontrolle beim Deutschen
Presserat die Regulierung der Finanzmarktberichterstattung durch
dieses Gesetz. Für die Erstellung und Weitergabe von Finanzanalysen
treten entsprechende Kodexregelungen an die Stelle der entsprechenden
gesetzlichen Vorschriften. Diejenigen Journalisten, die sich dem
Pressekodex verpflichten, sind insoweit nicht an das
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die staatliche Aufsicht, sondern
an das Verfahren beim Presserat gebunden. Der Presserat hatte dem
Gesetzgeber abgerungen, einen Vorbehalt für die journalistische
Arbeit zu etablieren, wonach die Regeln des WpHG zu
Sorgfaltspflichten und Offenlegung von Interessenskonflikten nicht
für Journalisten gelten, die einer vergleichbaren Selbstregulierung
unterliegen. Diesen Standard hat der Presserat seit März 2006 durch
die Verabschiedung der Richtlinie 7.4, die den Trennungsgrundsatz
präzisiert, und den Erlass von journalistischen Verhaltensgrundsätzen
geschaffen. Die neuen Regeln des Pressekodex legen ausdrücklich fest,
dass beruflich erlangte Informationen vor ihrer Veröffentlichung
ausschließlich für publizistische Zwecke und nicht zum eigenen
Vorteil verwendet werden dürfen. Ebenso wenig vertretbar sind
Veröffentlichungen über bestimmte Aktien, die durch persönliche
Bereicherungsabsicht gesteuert sind. So sollen mindestens in einem
Zwei-Wochen-Zeitraum vor und nach einer Veröffentlichung Geschäfte
mit den betroffenen Aktien völlig unterbleiben. Es gilt,
Interessenkonflikte der berichtenden Journalisten weitestgehend
auszuschließen. Darauf müssen auch die Presseverlage selbst mit Hilfe
organisatorischer Maßnahmen hinwirken. Sollten dennoch solche
Konflikte aufkommen, ist eine entsprechende Offenlegung geboten.
Nähere Erläuterungen zu der neuen Richtlinie geben ausführliche
"Journalistische Verhaltensgrundsätze und Empfehlungen des Deutschen
Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung".

Kritik am Entwurf des Stalking-Bekämpfungsgesetzes
Der Presserat verfolgt mit Bedenken die geplante Einführung eines
Stalking-Verbotes in das Strafgesetzbuch. Dem Bundestag liegt seit
dem 22.03.2006 der Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes vor.
Danach soll in einem § 238 StGB ein neuer Tatbestand eingeführt
werden, durch den hartnäckige Formen der Nachstellung und Belästigung
einer Person ("Stalking") gesondert unter Strafe gestellt wird. Auch
die Bundesregierung hat hierzu einen eigenen Vorschlag unterbreitet.
Als Stalking werden Handlungen verstanden, die die obsessive
Verfolgung der Opfer zum Ziel haben. Allerdings sind die möglichen
Erscheinungsformen des Stalking sehr vielfältig. Sie reichen von dem
Aufsuchen räumlicher Nähe, der Kontaktsuche über Dritte, der
Verwendung von Telekommunikationsmitteln zu Kontaktzwecken bis hin zu
Belästigungen und Bedrohungen. Der bislang weite und unbestimmte
Anwendungsbereich der geplanten Norm birgt nach Ansicht des
Presserats die Gefahr in sich, dass damit auch die journalistische
Recherche mit umfasst wird. Damit würde die journalistische Arbeit
aber in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise pönalisiert.
Journalisten laufen zukünftig Gefahr, auf Fahndungslisten zu geraten,
wenn sie etwa hartnäckig bei Prominenten recherchieren. Das Verbot
ist nach Meinung des Presserats zu ungenau formuliert. Zudem scheint
der Gesetzgeber auch auf eine ausdrückliche
Rechtfertigungsmöglichkeit im Falle der Ausübung journalistischer
Arbeit zu verzichten. Mut zur Recherche und Kritik darf Journalisten
aber nicht genommen werden, indem man sie dem ständigen Risiko
strafbaren Handelns aussetzt. Um der verfassungsmäßig garantierten
Pressefreiheit Genüge zu tun, hat der Presserat gemeinsam mit den
Journalisten- und Verlegerverbänden sowie ARD/ZDF und dem VPRT dem
Gesetzgeber in der letzten Woche den Vorschlag unterbreitet, in dem
geplanten Straftatbestand einen neuen Absatz vorzusehen. Dieser soll
sinngemäß so lauten, dass insbesondere Journalisten in Ausübung ihres
Berufes nicht unbefugt im Sinne der geplanten Vorschrift handeln.

Redaktionsdatenschutz und Veröffentlichungen
Redaktionsdatenschutz
Im Jahr 2005 lagen dem Presserat insgesamt 14 Beschwerden im Bereich
Redaktionsdatenschutz vor. Es wurde eine nicht-öffentliche Rüge
ausgesprochen, weitere acht Beschwerden verstießen nach Meinung des
Ausschusses gegen den Pressekodex. Im Jahr 2006 hatte der
Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz bislang über fünf
Beschwerden zu entscheiden. Davon erkannte das Gremium nur in einem
Fall einen Verstoß gegen den Pressekodex. Alle Beschwerden aus 2005
und 2006 waren eingereicht worden, um die Veröffentlichungen auf ihre
Vereinbarkeit mit Ziffer 8 zu überprüfen. Überwiegend wurde über die
Zulässigkeit von Namensnennungen diskutiert.

Veröffentlichungen
Tätigkeitsbericht
Der Presserat hat am 1. August 2006 seinen zweiten Tätigkeitsbericht
zum Redaktionsdatenschutz veröffentlicht. Seit dem Aufbau der
Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Datenschutz in
Redaktionen erstellt der Presserat im Abstand von zwei Jahren einen
solchen Bericht. Der diesjährige Tätigkeitsbericht greift wesentliche
Entwicklungen des Pressedatenschutzes in den Jahren 2004 und 2005
auf: Die Zahl der Verlage, die an der FSK-Redaktionsdatenschutz
teilnehmen, steigt. Auch die präventiv stattfindende Schulung
"Datenschutz in Redaktionen", die sich an leitende Redaktions- und
Verlagsmitarbeiter richtet, wird regelmäßig angeboten und genutzt.
Außerdem werden darin die vom zustän-digen Beschwerdeausschuss im
Berichtszeitraum behandelten Beschwerden veröffentlicht.

Jahrbuch
Das Schwerpunktthema des diesjährigen Jahrbuchs liegt im
Jubiläumsjahr auf der Hand: 50 Jahre Deutscher Presserat heißt 50
Jahre Freiwillige Selbstkontrolle und entsprechend langer Einsatz für
Pressefreiheit und -ethik. Aus diesem Anlass erklärt der
Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann: "Der Deutsche
Presserat steht nämlich heute keineswegs ergraut und mit reichlich
Patina überzogen da, sondern ist - trotz aller kritischen Debatten
über seine Funktion und seine Leistungen - ein moderner,
zukunftsorientierter und auch künftig unverzichtbarer Eckstein der
deutschen Medienlandschaft." Als weiterer Gastautor schreibt Hans
Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung in dem Jahrbuch über den
"unheimlichen Zerfall der Pressefreiheit". Zum zweiten Mal enthält
das Jahrbuch zudem eine CD-ROM mit der gesamten Spruchpraxis, hier
für die Jahre 1985-2005. Alle Beschwerden in diesem Zeitraum sind
über eine Volltext-Suchmaske recherchierbar.

Newsletter
Auch im vergangenen Jahr hat der Presserat nach seinen
Beschwerdeausschusssitzungen wieder vier Newsletter herausgegeben,
der die interessantesten Fälle der jeweiligen Sitzung beinhaltet. Er
soll den Interessierten aus Medien und Wissenschaft - bislang schon
über 500 Adressaten - die aktuellen Entscheidungen aus den
Beschwerdeausschüssen nach den Sitzungen zugänglich machen. Der
Newsletter kann form- und kostenlos in der Geschäftsstelle bestellt
werden.

Der Deutsche Presserat wird 50! Weitere Informationen unter:
www.50JahrePresserat.de.

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=14918
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns, Ella Wassink
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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