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Bundesnotarkammer: Vorwürfe der EU-Kommission gegen Deutschland wegen des Zugangs zum Notarberuf sind nicht begründet

Geschrieben am 12-10-2006

Berlin (ots) - Die EU-Kommission will ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedsstaaten,
darunter auch Deutschland, wegen des Zugangs zum Notarberuf
einleiten. Sie bemängelt, dass die Diplomanerkennungsrichtlinie
insoweit nicht umgesetzt sei. Kern ist die Frage, ob die Europäische
Union oder ausschließlich die Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für
den Zugang zum Notarberuf regeln dürfen, z.B. ob der Notarberuf
lediglich einem Angehörigen des jeweiligen Mitgliedstaates
vorbehalten sein darf. Andere Bestimmungen des notariellen
Berufsrechts und das Kostenrecht sind entgegen anderslautender
Äußerungen nicht Gegenstand des Verfahrens.

Hintergrund des Streites ist die Frage der Reichweite des Art. 45
EG-Vertrages. Danach sind hoheitliche Tätigkeiten von der
Regelungsbefugnis der EU ausgenommen, insbesondere gelten europäische
Richtlinien in diesem Bereich nicht. "Deutsche Notare sind
ausschließlich hoheitlich tätig. Art. 45 EG-Vertrag gilt
uneingeschränkt" sagt Dr. Tilman Götte, Präsident der
Bundesnotarkammer. " Dies ist angesichts der Europäischen
Rechtsentwicklung der vergangenen Jahre kaum noch zu bezweifeln. Die
Vorwürfe der EU-Kommission sind unbegründet."

Deutsche Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie nehmen
originäre Staatsaufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege
wahr und stehen deswegen dem Richter nahe, wie das
Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt
hat. Auch EuGH, EU-Kommission und Europäisches Parlament haben in den
vergangenen Jahren der Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit der
Notare hoheitlichen Charakter beigemessen. Zudem sind notarielle
Urkunden auch nach dem europäischen Recht wie gerichtliche Urteile
vollstreckbar.

"Dass das Verfahren nach jahrelangem Ruhen wieder aufgegriffen
wird, ist kaum nachvollziehbar", sagt Dr. Tilman Götte. "Denn die
Diplomanerkennungsrichtlinie läuft im Oktober 2007 aus. Sie wird
durch die Berufsqualifikationsrichtlinie ersetzt. Diese enthält einen
Hinweis, dass die Anwendung von Art. 45 EG-Vertrag unberührt bleibt,
insbesondere auf Notare."


Über die Bundesnotarkammer:

Die Bundesnotarkammer ist die Dachorganisation aller Notarkammern
in den Ländern. Sie erarbeitet in allen für die Notare relevanten
Fragen gemeinsame Positionen, entwickelt neue Konzepte und vertritt
die Notare insbesondere gegenüber politischen und wirtschaftlichen
Institutionen. Auf diese Weise betreut sie die Belange von ca. 9.000
Notaren in ganz Deutschland.


Originaltext: Bundesnotarkammer Berlin
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61304
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61304.rss2

Ansprechpartner:
Dr. Dirk Harders
Pressesprecher
Bundesnotarkammer
Mohrenstraße 34
10117 Berlin
Tel. (030) 38 38 66 - 0
Fax (030) 38 38 66 - 66
e-mail: bnotk@bnotk.de


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