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Singhammer: Prostitution kein Beruf wie jeder andere

Geschrieben am 12-10-2006

Berlin (ots) - Bezüglich der Diskussion um eine Novellierung des
Prostitutionsgesetzes erklärt der familien- und frauenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Das Prostitutionsgesetz ist revisionsbedürftig. Ziel war es, mit
zivilrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Besserungen, die
Situation der Prostituierten zu verbessern.

Mit der Aufhebung der Sittenwidrigkeit ist jedoch eine fatale
Konsequenz einhergegangen. Seit Inkrafttreten des
Prostitutionsgesetzes ist es in Einzelfällen zu grotesken
Vermittlungen arbeitsloser Frauen ins Rotlichtmilieu gekommen.

Wie weit das Prostitutionsgesetz die Rechtswirklichkeit verändert,
zeigt auch der umgekehrte Fall: So wurde einer Ehefrau, der Anspruch
auf Unterhaltszahlungen mit der Begründung versagt, sie sei vor und
während ihrer Ehe der Prostitution nachgegangen und könne somit
keinen Bedarf glaubhaft machen. Auf Deutsch: sie solle sich doch
einfach weiter prostituieren, Prostitution sei schließlich nicht mehr
sittenwidrig.

Auch wenn das älteste Gewerbe der Welt vermutlich viele andere
Berufsbilder überlebt, wird Prostitution nie ein Beruf wie jeder
andere sein. Der ideologisch zwanghafte Versuch, Prostitution als
quasi bürgerliches Berufsbild zu etablieren, hat zu verhängnisvollen
Nebenwirkungen geführt. Die vorgesehene Novellierung des
Prostitutionsgesetzes muss dies berücksichtigen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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