| | | Geschrieben am 14-09-2010 40 Jahre Kfz-Schiedsstellen / ADAC rät: Vertragen statt klagen / Fast 90 Prozent der Anträge werden im Vorverfahren geregelt
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 München (ots) - Wer mit der Leistung oder Abrechnung seiner
 Kfz-Werkstatt nicht zufrieden ist, und den mitunter langen Weg zum
 Gericht vermeiden möchte, sollte sich an eine der 130 regionalen
 Schiedsstellen für das Kraftfahrzeuggewerbe wenden. Die vor 40 Jahren
 vom ADAC und dem ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe)
 ins Leben gerufenen neutralen Schlichtungsstellen regeln Beschwerden
 unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos, allein im
 vergangenen Jahr 13 500 Mal. Rund 90 Prozent der Anträge können dabei
 schon im Vorverfahren erledigt werden. Gut für den Verbraucher: Ist
 er mit dem Ergebnis des Schiedsspruchs nicht zufrieden, kann er immer
 noch den Klageweg vor den offiziellen Gerichten bestreiten.
 
 Trotz der vielen bearbeiteten Beschwerden kennen die meisten
 Verkehrsteilnehmer die Kfz-Schiedsstellen überhaupt nicht. Laut einer
 ADAC-Umfrage haben 48 Prozent der Befragten noch nie etwas von den
 Schiedsstellen gehört. Dabei lässt sich ein Streitfall durch die
 Schiedsstellen rasch beilegen, ein Schlichtungsergebnis kann durchaus
 in wenigen Wochen erzielt werden. Für ein Gerichtsverfahren wäre
 hingegen - vom Kostenrisiko für die Parteien einmal abgesehen - eine
 Dauer von durchschnittlich mindestens neun Monaten zu veranschlagen.
 
 Wer sich an eine Schiedsstelle wenden möchte, sollte folgendes
 beachten:
 
 - Der Betrieb muss Mitglied der Kfz-Innung sein.
 - Der Sachverhalt muss schriftlich dargestellt werden, telefonisch
 ist durch die Schiedsstelle keine Klärung möglich.
 - Betroffene sollten sich unmittelbar nach Bekanntwerden der
 Streitursache an die Schiedsstelle wenden.
 - Zuständig ist jeweils die Schiedsstelle in der Region des
 Kfz-Betriebes.
 
 Die ersten beiden Schlichtungsstellen wurden 1970 von ADAC und ZDK
 in Hamburg und München eingerichtet. Inzwischen stieg die Zahl der
 Kommissionen bundesweit auf 130. Jede Schiedsstelle wird von einem
 zum Richteramt befähigten Vorsitzenden geleitet. Außerdem gehört dem
 Gremium je ein Vertreter des ADAC, des Kfz-Gewerbes sowie ein
 vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand
 (DAT) an.
 
 Originaltext:         ADAC
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7849
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 Pressekontakt:
 ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
 Externe Kommunikation
 Jürgen Grieving
 Tel.: +49 (0)89/ 7676 6277
 E-Mail: juergen.grieving@adac.de
 
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