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Druckchemikalien in Lebensmitteln: Ministerin Aigner hat ein Herz für die Industrie

Geschrieben am 07-09-2010

Berlin (ots) - Immer noch Lebensmittel in Kartonverpackungen mit
Chemikalien kontaminiert - Recherchen der Deutschen Umwelthilfe
zeigen Überschreitungen so genannter Unbedenklichkeitswerte der
krebserregenden Substanz 4-Methylbenzophenon um das bis zu 83-fache -
DUH fordert gesetzliche Schutzregelung und zeitnahe Information der
Verbraucher - Bundesgeschäfts¬führer Resch:
"Verbraucherschutzministerin Aigner schützt Industrie vor Interessen
der Bürger"

Lebensmittelüberwachungsämter der Länder haben in den vergangenen
Jahren mindestens zwölf unterschiedliche Druckchemikalien in
ver¬pack¬ten Lebensmitteln gefunden. Das ergaben monatelange
Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) beim
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) und den 16 Verbraucherschutzministerien der Länder.

Dabei hielten es viele Behörden nicht für angebracht, die zum Teil
erschreckenden Kontaminationsbefunde, freiwillig an die Verbraucher
weiterzugeben. Zahlreiche Lebensmittelproben wiesen Rückstände von
zum Teil hochproblematischen Druckchemikalien auf. In mindestens
neunzehn Fällen stellten die Behörden so hohe Konzentrationen der
Drucksubstanzen fest, dass betroffene Lebensmittel zurückgerufen oder
der weitere Verkauf untersagt werden musste.

Eine Bio-Reiswaffel von REWE enthielt nach Behördenangaben einen
Cocktail von insgesamt sechs unterschiedlichen Druckchemikalien. In
Knorr Mexican Tacos wurde ein Spitzenwert von bis zu 50 mg/kg der
Chemikalie 4-Methylbenzophenon gemessen und überstieg damit den so
genannten Unbedenklichkeitswert von 0,6 mg/kg um das 83-fache.
Bereits im Dezember 2009 wies das BMELV in einem Bericht zur
Beantwortung von Anfragen des Bundestagsausschusses für
Verbraucherschutz darauf hin, dass 4-Methylbenzophenon als
krebserregend gilt. "Es ist ein Skandal, dass das
Verbraucherschutzministerium auf die Risiken von Druckchemikalien
hinweist, sich aber außerstande sieht, in angemessener Weise für
Abhilfe zu sorgen. Aufgabe des Hauses Aigner ist es die Verbraucher
wirksam vor Chemikalien zu schützen, die nichts in Lebensmitteln zu
suchen haben", sagt DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der
Vorgang sei umso ärgerlicher als für zehn der zwölf gefundenen
Substanzen nicht einmal eine Risikobewertung vorliege. Resch: "Da
wird nach dem Motto vorgegangen: Im Zweifel für die
Lebensmittelindustrie und gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner setzt konsequent die
industriefreundliche Politik ihres Vorgängers Horst Seehofer fort und
verweigert den Verbrauchern die notwendigen Schutzregelungen".

Nach Informationen der DUH weitet sich das Problem sogar noch aus.
Untersuchungen der Behörden ergaben eine breite Palette von
belasteten Produkten wie beispielsweise Müslis, Haferflocken, Mehl,
Tütensuppen, Cornflakes, Müsliriegel oder Reiswaffeln. Derzeit ist
der Einsatz von Druckfarben für Lebensmittelkontaktmaterialien in
Deutschland weder gesetzlich noch durch Empfehlungen des
Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) geregelt. Nach Überzeugung
der DUH dürfen grundsätzlich keine Chemikalien in Kontakt mit
Lebensmitteln geraten, für die es keine Risikobewertung gibt.
Führende Verpackungshersteller wie die Getränkekartonproduzenten
Tetra Pak oder Elopak verweigern jedoch bis heute jede Auskunft zu
Produktionsverfahren und den eingesetzten Druckchemikalien. Die
Behörden beschränken ihr Handeln im Wesentlichen auf
stichprobenartige Kontrollen. Diese Vorgehensweise greift jedoch zu
kurz, weil immer erst gehandelt wird, wenn belastete Produkte bereits
im Handel sind. In aller Regel werden die gefundenen Belastungen
nicht veröffentlicht.

Die DUH fordert deshalb ein sofortiges Verbot der Anwendung von
Druckchemikalien, für die keine Risikobewertung vorliegt. Zudem sind
so genannte Positivlisten mit zugelassenen Drucksubstanzen und die
verbindliche Festlegung von Höchstkonzentrationen für den Übergang
auf Lebensmittel festzulegen. Darüber hinaus müssen Druckverfahren
eingesetzt werden, bei denen es zu keinem Kontakt zwischen der Außen-
und Innenseite der Verpackung kommt. Angesichts der gefundenen hohen
Belastungen müssen die Kontrollen verschärft und der Verkauf
belasteter Lebensmittel gestoppt werden.

Resch fordert weiter, dass die Behörden verpflichtet werden, von
sich aus, unmittelbar nach Vorliegen der Belastungswerte und nicht
erst auf Nachfrage die Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen.
Verbraucherschutz bedeute Transparenz. In deutschen Amtsstuben werde
aber vielfach noch immer das Amtsgeheimnis hochgehalten. So
verweigert die sächsische Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits-
und Veterinärwesen der DUH die Mitteilung von
Untersuchungsergebnissen aus der staatlichen Überwachung mit der
Begründung, es handele sich um Betriebsgeheimnisse der Industrie.
Gegen diese Verweigerungshaltung hat die DUH nunmehr rechtliche
Schritte eingeleitet.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel: 0171 3649170,
Fax: 030 2400867-19, resch@duh.de

Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, 0171 5660577,
rosenkranz@duh.de

Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41,
0160 5337376, elander@duh.de


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