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General-Anzeiger: Zum Urteil im Fall Brunner: Sühne für Solln

Geschrieben am 06-09-2010

Bonn (ots) - Von Kai Pfundt

Eine zweite Chance: Die beiden jungen Männer, die am 12. September
2009, vor fast genau einem Jahr also, den Geschäftsmann Dominik
Brunner auf dem S-Bahnhof von Solln erschlugen, bekommen sie. Markus
S. und Sebastian L. können, wenn sie in einigen Jahren freikommen,
ein neues Leben anfangen oder ihr altes weiterleben, je nachdem.
Beide werden, wenn sie sich nichts Weiteres zuschulden kommen lassen,
bei ihrer Entlassung die Altersgrenze von 30 Jahren noch nicht
überschritten haben. Ihr Opfer, Dominik Brunner, bekommt diese zweite
Chance nicht. Die beiden Täter brachten nicht nur den 50-Jährigen um,
der vorbildlich handelte, als er aufstand, nicht wegsah, sondern
Schwächere vor einem Verbrechen schützen wollte. Die Täter fügten
auch Brunners Familie und seinen Freunden einen nicht wieder gut zu
machenden Verlust zu. Auch wenn das Münchner Gericht an die
Obergrenze der gesetzlich vorgesehenen Strafmöglichkeiten ging: Von
einem "harten" Urteil zu sprechen, verbietet sich angesichts der
Untat, auch wenn die Anwälte dies anders sehen mögen. Die Tatsachen,
dass Brunner zuerst zuschlug, dass er nicht unmittelbar an den
Schlägen, sondern an einem Herzstillstand starb, ändern daran nichts.
Wer auf einen am Boden liegenden Menschen einprügelt und eintritt,
handelt offenbar in Vernichtungsabsicht. Beide Täter wurden nach dem
Jugendstrafrecht verurteilt, das auf Erziehung setzt - aus gutem
Grund, auch wenn dies manchmal schwer zu akzeptieren ist. Beide
können sich deswegen glücklich schätzen.

Originaltext: General-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/80218
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_80218.rss2

Pressekontakt:
General-Anzeiger
Kai Pfundt
Telefon: 0228 / 66 88 423
k.pfundt@ga-bonn.de


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