Wettumsätze auf Pferderennen 2009 um 50 Prozent höher als Oddset - Spielerschutz bei privaten Wetten gewährleistet
Geschrieben am 19-08-2010 |   
 
    Essen (ots) - Der Deutsche Buchmacherverband Essen e.V.  
informiert, dass die Umsätze bei Pferdesportwetten in 2009 gegenüber  
2008  leicht gesunken sind, aber mit 289 Mill. Euro erneut weitaus  
höher sind als die 185 Mill. Euro, die bei Oddset auf andere  
Sport-Tipps gesetzt wurden.  
 
   Auf Rennbahnen und in den staatlich zugelassenen Wettbüros der  
Buchmacher gibt es seit Jahrzehnten keine Beanstandungen hinsichtlich 
des Spielerschutzes. Nach  allen Untersuchungen ist die aktuelle  
Krankheitshäufigkeit (Prävalenz) im Bezug auf Spielsucht bei  
Pferdesportwetten - aber auch anderen Sportwetten - gegenüber  
privaten Geldspielautomaten oder Spielbanken zu vernachlässigen. Für  
viele Millionen Sportfans ist eine Wette auf "ihren" Verein ein  
harmloses Freizeitvergnügen. Sie setzen seit Geltung des   
Glückspielstaatsvertrags von 2008 ihre Tipps bei Veranstaltern im  
Ausland ab oder unter der Hand - nur nicht über die Ladentheke bei  
ODDSET. Nach zuverlässigen Erhebungen werden derzeit ca. 95% der  
Sportwetten außerhalb von ODDSET platziert. 
 
    Vor diesem Tatsachenhintergrund  ist die Beschwörungsformel von  
der "Suchtgefahr von Sportwetten", die von den Lottogesellschaften  
und einigen "Suchtexperten" immer wieder vorgetragen wird, als Schutz 
vor unliebsamer Konkurrenz zum Nachteil der Verbraucher zu entlarven. 
Alle großen Flächenstaaten in der Europäischen Union haben inzwischen 
Sportwetten für private Buchmacher zugelassen, um die Umsätze im Land 
zu halten; zuletzt in diesem Jahr sogar Frankreich, ein  
traditioneller Monopolbefürworter. 
 
    In Italien sind seit der geordneten Marktöffnung in 2006   
jährlich 3 Mrd. Euro zusätzlicher Steuereinnahmen entstanden, obwohl  
man den Italienern  einen starken Hang zur Schattenwirtschaft  
nachsagt. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass nur ein attraktives 
Angebot, zu dem private Anbieter und Vermittler gehören müssen, nicht 
aber Verbote, die Bürger aus dem Schwarzmarkt zurückholen können. Die 
EU-Kommission und der EuGH haben mehrfach bestätigt, dass der  
Glücksspiel- und Wettsektor in allen Mitgliedstaaten Regelungen  
unterworfen werden kann, aber nicht muss, welche dazu dienen, Ziele  
des öffentlichen Interesses zu schützen. Solche Regelungen können  
unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verletzung der  
Dienstleistungs- und/oder Niederlassungsfreiheit rechtfertigen.  
Obwohl die nationalen Regelungen dabei weitgehend ähnliche Ziele  
verfolgen, sind sie sehr unterschiedlich ausgestaltet und stellen  
häufig Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr und die  
Niederlassungsfreiheit dar. 
 
    Nach Ansicht des Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. ist es  
daher an der Zeit, den großen Spielraum, den unser Grundgesetz und  
das Europarecht dem nationalen Gesetzgeber einräumen, zu nutzen und  
den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag vernünftig fortzuentwickeln.  
Eine geordnete Ausdehnung der Buchmachertätigkeit auf andere  
Sportarten stünde im Einklang mit den Zielen des Gesundheits-, des  
Jugend-  und des Verbraucherschutzes. 
 
    Eine angemessene Besteuerung, die höher als eine vergleichbare  
Umsatzbesteuerung sein darf aber, aufgrund der geringeren Renditen  
bei Wetten, unter der Lotteriebesteuerung liegen müsste, würde den  
Finanzministern erhebliche Mehreinnahmen bescheren. Das hoheitliche  
Lotteriemonopol des Staates bliebe hiervon unberührt. Es wird  
praktisch weltweit aus Gründen der Betrugs- und  
Manipulationsvorbeugung bei der Veranstaltung von Lotterien unter  
staatlicher Kontrolle ausgeübt. Schließlich geht es hier um  
Milliardenbeträge, die geordnet vereinnahmt und ausgeschüttet werden  
müssen. Diese Begründung ist mit EU-Recht und Verfassungsrecht  
vereinbar, was viele hochrangige Gutachter bestätigen. 
 
Originaltext:         Deutscher Buchmacherverband Essen e.V. 
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43972 
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43972.rss2 
 
Pressekontakt: 
Deutscher Buchmacherverband Essen e.V. 
Dr Norman Albers 
Moorenstrasse 23 
45131 Essen 
Tel: 0201/790329 
Mail: dbv.buchmacher.essen@t-online.de
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