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Wettumsätze auf Pferderennen 2009 um 50 Prozent höher als Oddset - Spielerschutz bei privaten Wetten gewährleistet

Geschrieben am 19-08-2010

Essen (ots) - Der Deutsche Buchmacherverband Essen e.V.
informiert, dass die Umsätze bei Pferdesportwetten in 2009 gegenüber
2008 leicht gesunken sind, aber mit 289 Mill. Euro erneut weitaus
höher sind als die 185 Mill. Euro, die bei Oddset auf andere
Sport-Tipps gesetzt wurden.

Auf Rennbahnen und in den staatlich zugelassenen Wettbüros der
Buchmacher gibt es seit Jahrzehnten keine Beanstandungen hinsichtlich
des Spielerschutzes. Nach allen Untersuchungen ist die aktuelle
Krankheitshäufigkeit (Prävalenz) im Bezug auf Spielsucht bei
Pferdesportwetten - aber auch anderen Sportwetten - gegenüber
privaten Geldspielautomaten oder Spielbanken zu vernachlässigen. Für
viele Millionen Sportfans ist eine Wette auf "ihren" Verein ein
harmloses Freizeitvergnügen. Sie setzen seit Geltung des
Glückspielstaatsvertrags von 2008 ihre Tipps bei Veranstaltern im
Ausland ab oder unter der Hand - nur nicht über die Ladentheke bei
ODDSET. Nach zuverlässigen Erhebungen werden derzeit ca. 95% der
Sportwetten außerhalb von ODDSET platziert.

Vor diesem Tatsachenhintergrund ist die Beschwörungsformel von
der "Suchtgefahr von Sportwetten", die von den Lottogesellschaften
und einigen "Suchtexperten" immer wieder vorgetragen wird, als Schutz
vor unliebsamer Konkurrenz zum Nachteil der Verbraucher zu entlarven.
Alle großen Flächenstaaten in der Europäischen Union haben inzwischen
Sportwetten für private Buchmacher zugelassen, um die Umsätze im Land
zu halten; zuletzt in diesem Jahr sogar Frankreich, ein
traditioneller Monopolbefürworter.

In Italien sind seit der geordneten Marktöffnung in 2006
jährlich 3 Mrd. Euro zusätzlicher Steuereinnahmen entstanden, obwohl
man den Italienern einen starken Hang zur Schattenwirtschaft
nachsagt. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass nur ein attraktives
Angebot, zu dem private Anbieter und Vermittler gehören müssen, nicht
aber Verbote, die Bürger aus dem Schwarzmarkt zurückholen können. Die
EU-Kommission und der EuGH haben mehrfach bestätigt, dass der
Glücksspiel- und Wettsektor in allen Mitgliedstaaten Regelungen
unterworfen werden kann, aber nicht muss, welche dazu dienen, Ziele
des öffentlichen Interesses zu schützen. Solche Regelungen können
unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verletzung der
Dienstleistungs- und/oder Niederlassungsfreiheit rechtfertigen.
Obwohl die nationalen Regelungen dabei weitgehend ähnliche Ziele
verfolgen, sind sie sehr unterschiedlich ausgestaltet und stellen
häufig Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr und die
Niederlassungsfreiheit dar.

Nach Ansicht des Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. ist es
daher an der Zeit, den großen Spielraum, den unser Grundgesetz und
das Europarecht dem nationalen Gesetzgeber einräumen, zu nutzen und
den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag vernünftig fortzuentwickeln.
Eine geordnete Ausdehnung der Buchmachertätigkeit auf andere
Sportarten stünde im Einklang mit den Zielen des Gesundheits-, des
Jugend- und des Verbraucherschutzes.

Eine angemessene Besteuerung, die höher als eine vergleichbare
Umsatzbesteuerung sein darf aber, aufgrund der geringeren Renditen
bei Wetten, unter der Lotteriebesteuerung liegen müsste, würde den
Finanzministern erhebliche Mehreinnahmen bescheren. Das hoheitliche
Lotteriemonopol des Staates bliebe hiervon unberührt. Es wird
praktisch weltweit aus Gründen der Betrugs- und
Manipulationsvorbeugung bei der Veranstaltung von Lotterien unter
staatlicher Kontrolle ausgeübt. Schließlich geht es hier um
Milliardenbeträge, die geordnet vereinnahmt und ausgeschüttet werden
müssen. Diese Begründung ist mit EU-Recht und Verfassungsrecht
vereinbar, was viele hochrangige Gutachter bestätigen.

Originaltext: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43972
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43972.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Buchmacherverband Essen e.V.
Dr Norman Albers
Moorenstrasse 23
45131 Essen
Tel: 0201/790329
Mail: dbv.buchmacher.essen@t-online.de


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