SWR Rundfunkrat fasst Beschlüsse zu Dreistufentest-Bestandsverfahren
Geschrieben am 02-07-2010 |   
 
    Stuttgart (ots) - Pressemitteilung des Rundfunkrates des  
Südwestrundfunks 
 
   Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks hat in seiner Sitzung vom 2.  
Juli 2010 beschlossen, dass die Telemedienangebote ARD.de,  
einsplus.de, SWR.de, SWR3.de, DASDING.de, kindernetz.de,  
planet-schule.de und SWR2 Archivradio vom öffentlich-rechtlichen  
Auftrag umfasst sind. Grundlage der Entscheidung waren die vom  
Intendanten vorgelegten Telemedienkonzepte in der Fassung vom 18.  
Juni 2010. 
 
   Der Vorsitzende des SWR-Rundfunkrates, Dr. Harald Augter führte  
hierzu aus: "Wir haben bei der Bestandsprüfung insbesondere die  
Qualität der Angebote auf den Prüfstand gestellt und sind davon  
überzeugt, dass der Bestand ins Internet gehört." 
 
   Im Rahmen der Dreistufentests im Sinne des 12.  
Rundfunkänderungsstaatsvertrags hatte der Rundfunkrat zu prüfen,  
inwieweit die Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen  
Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, in welchem Umfang diese in 
qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und  
welcher finanzielle Aufwand für die Angebote erforderlich ist. 
 
   Vorbereitet wurden die Beschlüsse durch den  
Dreistufentest-Ausschuss des Rundfunkrates. Dessen Vorsitzender,  
Prof. Hans-Peter Mengele betont: "Der Rundfunkrat hat mit großer  
Sorgfalt abgewogene Entscheidungen getroffen, die sowohl  
Stellungnahmen anderer Marktteilnehmer als auch die von Nutzern und  
gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt. Die Entscheidungen waren  
vor dem Hintergrund erheblicher Umbrüche in den Medienmärkten zu  
treffen. Wir haben einbezogen, dass es im Netz eine Vielzahl  
qualitativ hochwertiger kommerzieller und nicht-kommerzieller  
Angebote gibt. In der Gesamtabwägung sind wir zu dem Ergebnis  
gekommen, dass die genehmigten Angebote einen qualitativen Beitrag  
zum publizistischen Wettbewerb leisten." 
 
   In die Entscheidung sind neben den Stellungnahmen Dritter  
Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen der Angebote sowie zu ihrem 
publizistischen Beitrag eingeflossen. 
 
   In den vorangegangenen 16 Monaten hatten sich der  
Dreistufentest-Ausschuss des SWR in 17 Sitzungen und 9 Workshops und  
der Rundfunkrat in 7 Sitzungen mit den Verfahren befasst. Im Zuge der 
Beratung waren mehre Punkte in den Telemedienkonzepten aufgegriffen  
worden, die aus Sicht des Rundfunkrates als erläuterungsbedürftig  
bzw. kritisch eingestuft wurden. Dies hat dazu geführt, dass die  
Konzepte entsprechend verändert wurden. 
 
   So wurde die Verweildauer von Serien und Reihen ohne feststehendes 
Ende begrenzt. Der Auftritt auf Drittplattformen sowie Maßnahmen zur  
Barrierefreiheit, zur Förderung der Medienkompetenz und zur  
Qualitätssicherung wurden in den Telemedienkonzepten konkretisiert.  
Um Ergänzung des Konzepts hatte der Rundfunkrat auch hinsichtlich der 
journalistisch-redaktionellen Begleitung von interaktiven Elementen  
und der Ausweisung des Sendungsbezugs bei Spielen gebeten. Bei SWR.de 
war aus Sicht des Rundfunkrates stärker klarzustellen, dass die  
Schwelle zur Presseähnlichkeit nicht überschritten wird. Daraufhin  
wurde die Verknüpfung von Textelementen mit Audios und Videos vor  
allem im Nachrichtenbereich konkretisiert. Schließlich wurde bei  
ARD.de und SWR.de die Darstellung der Ratgeberrubrik in den  
Telemedienkonzepten mit Blick auf das Verbot von Ratgeberportalen  
ohne Sendungsbezug präzisiert. 
 
   Dr. Augter hebt hervor: "Gegenstand der Entscheidungen sind die  
Angebotskonzepte. Die Inhalte des Angebots unterliegen der laufenden  
Überwachung auf der Grundlage der Telemedienkonzepte und der  
gesetzlichen Vorgaben." 
 
   Zur Prüfung der Kosten hat sich der Rundfunkrat die in den  
Telemedienkonzepten pauschal ausgewiesenen Kosten aufschlüsseln  
lassen und darauf hingewirkt, dass in den Konzepten nicht nur  
Durchschnittskosten, sondern die Kosten per annum angegeben werden.  
Außerdem wurde in den Telemedienkonzepten festgeschrieben, dass der  
Rundfunkrat bei einer Überschreitung des finanziellen Aufwands um  
preisbereinigt zehn Prozent informiert werden muss. Dies dient der  
zukünftigen Prüfung, ob neue oder wesentlich veränderte Angebote  
vorliegen, die ein neues Testverfahren durchlaufen müssen. 
 
   Prof. Mengele: "Die heutigen Beschlüsse eröffnen für die zu  
bewertenden Angebote einen angemessenen Entwicklungskorridor, der  
gleichzeitig die Wettbewerbschancen der privaten Angebote wahrt." 
 
   Der SWR wird der Rechtsaufsicht die geänderten Telemedienkonzepte, 
die Beschlüsse des Rundfunkrates sowie alle erforderlichen Dokumente  
zur Prüfung vorlegen. Die Rechtsaufsicht für die Bestandsverfahren  
liegt beim Staatsministerium Baden-Württemberg. 
 
   Die Beschlüsse zu den SWR-Bestandsverfahren werden zusammen mit  
den marktökonomischen und publizistischen Gutachten im Internet unter 
www.swr.de/dreistufentest veröffentlicht. 
 
   Eine Gesamtbetrachtung aller ARD-Verfahren wird in einer  
gemeinsamen Pressekonferenz der Gremienvorsitzenden am 20. Juli 2010  
in Berlin stattfinden. 
 
   Pressekontakt: SWR-Gremienbüro, Harald Wüllenweber, Tel.:  
0711/929-1043, E-Mail: harald.wuellenweber@swr.de 
 
Originaltext:         SWR - Südwestrundfunk 
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7169 
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7169.rss2 
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