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Paritätischer Wohlfahrtsverband: Behinderten Menschen und Einrichtungen werden neue Lasten und Risiken aufgebürdet - Kritik an geplanter Reform des Sozialgesetzbuchs

Geschrieben am 24-08-2006

Berlin (ots) -

Mit der geplanten Reform des Sozialgesetzbuchs XII drohen
behinderten Menschen und sozialen Einrichtungen deutliche
Verschlechterungen. Davor warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband
(DPWV) in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des SGB XII.

Hauptkritikpunkt ist die für 2008 geplante Umstellung vom so
genannten Bruttoprinzip auf das Nettoprinzip: Träger der Sozialhilfe
müssen künftig Leistungen der Eingliederungshilfe wie etwa Pflege-
und Therapiekosten nicht mehr vorfinanzieren und sich dann
gegebenenfalls von den Leistungsbeziehern oder deren Angehörigen
einen Eigenanteil zurückholen (Bruttoprinzip). Stattdessen müssen die
Einrichtungen sich direkt von den Betroffenen beziehungsweise
Angehörigen deren Eigenanteil zahlen lassen und können sich erst dann
vom Träger der Sozialhilfe den Rest der Kosten erstatten lassen
(Nettoprinzip). "Diese neue Prozedur widerspricht dem Ziel, Menschen
mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen möglichst schnell und
umfassend die erforderlichen Hilfen zukommen zu lassen",
kritisiert DPWV-Vorsitzende Barbara Stolterfoht. Betroffene könnten
zudem in die schwierige und mitunter konfliktträchtige Lage kommen,
gegebenenfalls selbst Unterhaltsansprüche gegen Angehörige geltend
machen zu müssen.

Auf die Einrichtungen für behinderte, psychisch kranke und
suchtkranke Menschen komme mit dieser Änderung ein erheblicher
Verwaltungsaufwand zu, der entsprechende Mehrkosten zur Folge habe.
Darüber hinaus müssten sie nun auch das finanzielle Risiko tragen,
wenn Leistungsberechtigte oder deren Angehörige ihren finanziellen
Anteil nicht zahlen. Außerdem würden die Einrichtungen gezwungen, die
wirtschaftliche Situation von Leistungsberechtigten zu prüfen. "Es
ist absolut inakzeptabel, dass aus rein fiskalischen Erwägungen das
mühsam aufgebaute Konzept der Hilfen aus einer Hand nun mutwillig
wieder zerschlagen wird", so Stolterfoht. Sie forderte den
Gesetzgeber auf, von dieser "Verschlimmbesserung" Abstand zu nehmen.
"Behinderte, psychisch kranke und suchtabhängige Menschen sowie deren
Angehörige sind auf ein funktionsfähiges Netz der sozialen Sicherung
angewiesen. Dieses darf nicht mit dem Argument der angeblichen
Kosteneinsparung bei der öffentlichen Hand lädiert werden."
Unter dem Strich werde der bürokratische Aufwand mit der geplanten
Neuregelung sogar noch erhöht, da die Träger der Sozialhilfe ja
ebenfalls weiter die Finanzierung der Leistungen überprüfen müssten.


Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53407
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Ansprechpartnerin: Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304


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