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Noch mehr Offenheit und Transparenz für Spender und Öffentlichkeit / Deutscher Spendenrat verabschiedet neue Grundsätze

Geschrieben am 10-05-2010

Berlin (ots) - Seit 1993 bietet der Deutsche Spendenrat für
Spenden sammelnde Organisationen einen verbindlichen Handlungsrahmen
durch vorgegebene Standards

Er versteht sich dabei bewusst nicht als Kontrollorgan seiner
Mitglieder, sondern erwartet eine Selbstverpflichtung auf die
gemeinsam beschlossenen Regeln und stellt mit dem Schiedsausschuss
eine Klärungsstelle für Zweifels- und Beschwerdefälle.

Am 5. Mai hat die Mitgliederversammlung in Friedrichsdorf/Taunus
unter dem Titel: "Dem Gemeinwohl und dem Spender verpflichtet", die
neuen Grundsätze des Deutschen Spendenrates verabschiedet.

"Die Publizitätsauflagen für Stiftungen in Deutschland sind nicht
ausreichend. Die Stiftungen sollten mehr Transparenz zeigen und ihre
Effizienz offenlegen müssen", sagte Michael Endres,
Vorstandsvorsitzender der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, anlässlich
des Stiftungstages 2010 in Frankfurt am Main.

Dieses Prinzip setzen die Mitgliedsorganisationen im Deutschen
Spendenrat seit langem um. Ziel der neuen Grundsätze des Spendenrates
ist weiterhin die Wahrung und Stärkung der ethischen Prinzipien des
Spendenwesens in Deutschland sowie die Sicherstellung eines
ordnungsgemäßen, treuhänderischen Umgangs mit Spendengeldern durch
freiwillige Selbstkontrolle. So werden die Spender und die Spenden
sammelnden Organisationen vor unlauterer Spendenwerbung geschützt und
Organen, Funktionsträgern und Mitarbeitern eine verbindliche
Orientierung an die Hand gegeben

Nach außen hin bilden die verbindlichen Standards für Strukturen
und Handeln sowie die nachvollziehbare Transparenz durch Information
und Dokumentation die Grundlage für Verlässlichkeit und Seriosität
und wirken damit Glaubwürdigkeit und Vertrauen bildend.

Die Leitungsgremien eines Mitglieds im Deutschen Spendenrat
erklären für ihre gemeinnützige Organisation künftig in einer
Selbstverpflichtung jährlich, den Grundsätzen zu entsprechen. Sind
strukturbedingt einzelne Regeln nicht anzuwenden, erfolgt dazu eine
nachvollziehbare Erläuterung.

Die Erklärung ist auf der Internetseite der Organisation sowie in
anderer geeigneter Form dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen.

Die Grundsätze legen zukünftig in den Abschnitten I. und II.
zusätzlich konkrete Verhaltensregeln zu Ethik und Strukturen fest:

1. Grundsätzlich unzulässig ist die Mitglieder- und Spendenwerbung
mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der
Gewährung von sonstigen Vorteilen.

2. Provisionszahlungen bei der Einwerbung von Mitgliedern oder
Zuwendungen sind nur in engen Grenzen und unter Beachtung von
Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit zulässig und im
Finanzbericht anzugeben.

3. Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen
Gepflogenheiten verstößt, ist unzulässig.

4. Der Status der Gemeinnützigkeit bedingt klare und demokratische
Strukturen und Mitgliedschaftsverhältnisse der Organisation. Sie
unterliegt aufgrund ihres besonderen Status der Verpflichtung zur
Offenheit und Transparenz.

- Leitungsgremien sollen aus mindestens zwei Personen bestehen und
von einem Aufsichtsgremium mit Mandat ausgestattet und durch
dieses kontrolliert werden.

- Das Leitungsgremium führt die Geschäfte auf der Basis von
Satzung und Gremienbeschlüssen.

- Soweit den für die Organisation ehrenamtlich handelnden Personen
Aufwand erstattet wird, ist dies in der Satzung grundsätzlich
geregelt.

- Personelle Überschneidungen in ehren- wie auch hauptamtlicher
Funktion gibt es nur auf der Basis offengelegter, klarer
Funktionsbeschreibung und Aufgabentrennung.

Im dritten Abschnitt sind die Standards für das Rechnungswesen der
Mitglieder beschrieben:

Sie geben für kleine Organisationen (Mittelzufluss unter EUR
250.000,00) mindestens eine nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Rechnungslegung gefertigte Aufstellung als
Einnahmen-Überschussrechnung mit Vermögensaufstellung und unter
Berücksichtigung einer Aufteilung nach steuerlichen Bereichen (sog.
Vier-Sparten-Rechnung) vor.

Die Rechnungslegung anderer Organisationen (Mittelzufluss über
EUR 250.000,00) erfolgt in der Form eines kaufmännischen
Jahresabschlusses. Eine Vier-Sparten-Rechnung ist auch hier
abzuleiten.

Der vierte Abschnitt beschreibt die Vorgaben für das
Berichtswesen. Dieses muss den Kommunikationsprinzipien der
Offenheit, Wahrhaftigkeit, Klarheit und Glaubwürdigkeit verpflichtet
sein.

Über eine abgelaufene Periode ist bis zum 30. September des
Folgejahres in Form eines Geschäfts- oder Jahresberichtes transparent
zu informieren. Dieser gliedert sich in bis zu drei Elementen:

den Tätigkeitsbericht, ggfs. den Projektbericht sowie den
Finanzbericht, angepasst an die geforderte Form der Rechnungslegung
und mit folgenden Inhalten:

- rechtlichen Verhältnisse und wesentliche vertraglichen
Verbindungen mit Dritten,

- Information zu den Werbe- und Verwaltungskosten,

- die Behandlung projekt- bzw. zweckgebundener Spenden;
Spendenweiterleitungen,

- Darstellung der Personalstruktur, Informationen zur
Mitarbeitervergütung, Provisionszahlungen und
Erfolgsbeteiligungen für Mitarbeiter.

Der letzte Abschnitt gibt Regelungen für die Prüfung der
Jahresabschlüsse vor und gliedert diese in drei Größenklassen:

- Bei kleinen Organisationen mit einem Mittelzufluss bis EUR
250.000 erfolgt eine Prüfung durch organisationsinterne
Kassenprüfer/Revisoren.

- Bei den anderen Organisationen mit einem Mittelzufluss bis
einschließlich EUR 1.000.000 ist der Abschluss durch einen
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Hier wird als
Ergebnis der Prüfung eine Bescheinigung erwartet.

- Bei einem Mittelzufluss über EUR 1.000.000 wird als Ergebnis der
Prüfung ein Bestätigungsvermerk gefordert.

Die neuen Grundsätze des Deutschen Spendenrates sind damit zwar
ausführlicher aber zweifellos auch klarer geworden. Sie umfassen
ethische und strukturelle Rahmenvorgaben für den Aufbau und das
Handeln der Organisationen und schreiben ein umfassendes Kontroll-
und Berichtswesen vor.

Damit bleibt die Selbstverpflichtung der Mitglieder im Spendenrat
wegweisend für den Dritten Sektor.

Originaltext: Deutscher Spendenrat e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9300
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9300.rss2

Pressekontakt:
Ludger Schulte-Hülsmann, Schiedsausschuss-Vorsitzender
Telefon: 0170/3262045,
Wolfgang Stückemann, Schatzmeister, Telefon: 0170/2224242

Deutscher Spendenrat e.V.
Unter den Linden 14, 10117 Belin
E-Mail:info@spendenrat.de


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