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ots.Audio: Neue Rabattverträge ab 1. April in Kraft - Experteninterview mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)

Geschrieben am 30-03-2010

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Anmoderation:
Ab dem 1. April treten hierzulande viele neue Rabattverträge zwischen
verschiedenen Kassen und Medikamentenherstellern in Kraft.
Grundsätzlich haben diese Rabattarzneimittel Vorrang vor anderen
Präparaten mit gleicher Wirkung. Verschreibt ein Arzt einen Wirkstoff
oder erlaubt den Austausch eines verordneten Medikamentes, ist der
Apotheker verpflichtet, das von der jeweiligen Krankenkasse
vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben. Was das für die
Versicherten bedeutet und auf welche Änderungen sie sich einstellen
müssen - darüber spreche ich jetzt im Interview mit Thomas Bellartz,
dem Pressesprecher des Deutschen Apothekerverbands.

Beitrag:
1. Am 1. April treten viele neue Rabattverträge verschiedener Kassen
in Kraft. Worauf müssen sich die Patienten einstellen?
(O-Ton 1): "Für die Patienten bedeutet das, dass sie in der Regel von
einem bekannten auf ein unbekanntes umgestellt werden. Das führt zu
Fragen. Diese Fragen beantwortet der Apotheker sehr gern. Allerdings
gibt es in der Regel noch mehr Fragen dazu, ob das Arzneimittel da
genauso wertig ist wie das, was man vorher bekommen hat und vieles
mehr. Oft führt das zu Compliance-Problemen, deswegen braucht man in
der Apotheke ein gutes Stück mehr Zeit für diese Rabattverträge und
für die Patienten, und das heißt dann auch manchmal, dass die
Wartezeiten etwas länger werden. Das ist schade, aber unumgänglich."
(31 Sek.)

2. Können sich bei Rabattarzneimitteln auch die
Zuzahlungsregelungen für die Patienten ändern?

(O-Ton 2): "Ja, es kann bei den Zuzahlungen tatsächlich so
ausgehen, dass man bisher zum Beispiel ein zuzahlungsfreies, nicht
rabattiertes Arzneimittel hatte, und das es sich für den Patienten
dann leider in sofern ändert, dass das Rabattarzneimittel nun nicht
mehr von der Zuzahlung befreit ist. Also, er muss da zuzahlen.
Allerdings befürworten wir es, wenn Kassen für diese Versicherten
dann die Zuzahlung entweder ganz oder zur Hälfte erlassen.(26 Sek.)

3. Was bedeutet das Inkrafttreten solcher neuen Rabattverträge an
Aufwand für die Apotheken?

(O-Ton 3): "Für die Apotheken ist das natürlich ein erheblicher
Mehraufwand, den sie schon seit einiger Zeit schultern müssen. Das
wird aber nicht weniger, sondern das wird immer mehr. Das heißt,
insbesondere bei dem Erklären der neuen rabattierten Arzneimittel
vergeht viel Zeit, die Lagerung ist komplexer, auch die Aufrüstung
der EDV nimmt Zeit und auch Kosten und Aufwand in Anspruch. Also,
alles in allem ist es für die Apotheken ein sehr hoher Aufwand, und
für die Patienten ist es halt oft unverständlich, und wir übernehmen
im Prinzip die Funktion, die die Kassen nicht erfüllen - das heißt,
ihre Versicherten und Patienten rechtzeitig zu informieren, das
findet in der Apotheke statt. Das kostet Zeit und Aufwand." (35 Sek.)

4. Inwiefern sehen Sie die Krankenkassen in der Pflicht, ihre
Versicherten über alle Änderungen und die Öffentlichkeit über die
erzielten Einsparungen zu informieren?

(O-Ton 4): "Also, die Kassen sehen wir definitiv in der Pflicht,
da besser und mehr zu informieren und auch transparenter zu sein. Es
kann nicht sein, dass hier mit großem Aufwand die Patienten und
Versicherten, aber auch für Apotheken Milliarden Euro eingespart
werden, aber die Öffentlichkeit darüber vollkommen im Dunkeln
gelassen wird. Da fordern wir mehr Transparenz, und es ist auch
wichtig, dass die Patienten und Versicherten einfach besser von ihrer
Kasse informiert werden. Es kann nicht sein, dass Menschen in die
Apotheke kommen, ein neues Arzneimittel bekommen und gar nicht vorab
darüber informiert waren. Das fällt dann den Apotheken sehr schwer,
mit den Leuten zu sprechen und sie zu überzeugen. Das ist ein Job -
da sollte sich dann auch die Krankenkasse stärker engagieren." (36
Sek.)

5. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich jetzt vorgenommen, eine
Mehrkostenregelung bei Rabattverträgen einzuführen, d.h. den
Patienten eine Zuzahlung zu ermöglichen, damit sie doch ihr
altbekanntes Präparat bekommen können. Was halten Sie davon?

(O-Ton 5): "Wir glauben, dass es im Grundsatz richtig ist, dem
Patienten die Möglichkeit zu geben, durch eine Zuzahlung das für ihn
beste Medikament zu bekommen. Das fördert definitiv die Compliance.
Das ist im Interesse der Patienten, und da geht es nicht nur um die
Freiheitsgrade für den einzelnen Versicherten oder für den Patienten,
sondern es geht auch darum, dass am Ende des Tages durch eine bessere
Compliance auch - naja, das "Gesünderwerden" schneller erfolgt. Das
heißt, dass Heilung schneller erfolgt, weil der Patient ein größeres
Vertrauen in das Arzneimittel hat. Man muss natürlich im Detail
abwarten, wie die Koalition sich hier eine Umsetzung vorstellt, und
wir sind auch gern dabei, wenn es darum geht, mit Rat und Tat zur
Seite zu stehen, damit das ganze dann in der Apotheke praktikabel
ist."(40 Sek.)

Das Interview finden Sie unter www.abda.de / Presse /
Medienservice / Hörfunkservice oder direkt unter
www.abda.de/hoerfunkservice.html

Die Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Thomas Bellartz, Pressesprecher
Christian Splett, Referent Wirtschaftspresse
Tel. 030 40004-132
Email: pressestelle@abda.aponet.de


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