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Der Tagesspiegel: Bundesjustizministerium gegen Verjährungsaufschub bei Amtsdelikten

Geschrieben am 04-03-2010

Berlin (ots) - Das Bundesjustizministerum ist gegen einen
Verjährungsaufschub bei Amtsdelikten. "Dass Amtsträger
,typischerweise' einen besonderen Einfluss darauf hätten,
strafrechtliche Ermittlungen gegen sich zu ver- oder behindern", sei
eine Einschätzung, die man nicht teile, heißt es in einer
Stellungnahme des Ministeriums, die dem Tagesspiegel vorliegt. Eine
entsprechende Gesetzesänderung will Guido Strack, der Vorsitzende des
deutschen Whistleblower-Netzwerks, einem Verein, der sich für
Arbeitnehmer einsetzt, die Missstände und Rechtsverstöße in Behörden
und Betrieben aufdecken.
Strack hat sich im vergangenen November mit einer Petition an den
Deutschen Bundestag gewandt. Sein Anliegen: Die Verjährung von
Delikten wie zum Beispiel Strafvereitelung im Amt oder Rechtsbeugung
soll nicht einsetzen, solange der Amtsträger noch im Amt ist. Eine
ähnliche Regelung gibt es bereits bei sexuellen Straftaten gegen
Minderjährige. "Auch bei Amtsdelikten besteht die Gefahr, dass die
Aufdeckung durch Abhängigkeitsverhältnisse behindert wird",
argumentiert Strack. Anders als das Ministerium sieht er bei
Amtsträgern eine besondere Machtstellung: "Sie haben erheblichen
Einfluss darauf, Ermittlungen zu verhindern."
Im Justizministerium sieht man keinen Anlass, das Gesetz zu ändern:
"Die beamtenrechtlichen Vorschriften halten Möglichkeiten vor, die
einer unrechtmäßigen Einflussnahme des inkriminierten Amtsträgers
vorbeugen." Dass jemand etwas vertuschen könne, sei ausgeschlossen:
Amtsträger könnten sich auch nicht besser vor Ermittlungen schützen
als Betrüger und Urkundenfälscher.
Strack dagegen verweist auf die Steuerfahnderaffäre in Hessen. Dort
beschäftigt sich gerade ein Untersuchungsausschuss des Landtages mit
der Frage, ob engagierte Steuerfahnder auf Betreiben der
Landesregierung zwangspensioniert wurden. Der Psychiater, der den
Fahndern die Dienstunfähigkeit bescheinigte, wurde vor kurzem vom
Verwaltungsgericht wegen "standesrechtlicher Verstöße" verurteilt. Er
hat ein Gefälligkeitsgutachten erstellt. Im Zusammenhang mit dieser
Affäre hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft auch gegen
Verantwortliche der Frankfurter Finanzbehörden ermittelt. Es bestand
der Verdacht der Verfolgung Unschuldiger. Doch das Verfahren musste
im vergangenen Oktober wegen Verjährung eingestellt werden.
Der Petitionsausschuss will nun das Petitionsverfahren abschließen.
Strack wird Einwendungen dagegen erheben. Auch will er sich direkt
mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses in Verbindung setzen:
"Gerade von jenen Rechtspolitikern, die ansonsten nach schärferem
Einschreiten rufen, sollte man doch eigentlich erwarten, dass sie
diese Petition unterstützen."

Bei inhaltlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Tagesspiegel
Politikressort
Tel.: 030 2902114907

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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