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Bosbach (CDU) nach BVG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: "Einladung für Straftäter, nach Deutschland zu kommen" / Kurz (CCC): Mehr Transparenz für Bürger begrüßt

Geschrieben am 02-03-2010

Bonn (ots) - Bonn/Berlin, 2. März 2010 - Der Vorsitzende des
Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, hat sich in der
PHOENIX RUNDE kritisch zur Wirkung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung geäußert:"Wenn
wir in Deutschland nicht gemäß den Richtlinien und gemäß unserer
Verfassung die Daten speichern, ist das eine Einladung an alle
Straftäter, die mit Hilfe von Telekommunikationseinrichtungen
Straftaten begehen wollen, nach Deutschland zu kommen, weil sie hier
sicher sein können, dass die Daten nicht gespeichert werden, bis wir
ein neues Gesetz haben."
Die Union werde jetzt im Bundestag auf die schnelle Verabschiedung
eines neuen Gesetzes, noch vor der parlamentarischen Sommerpause
drängen. Er habe jedoch bei Justizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) "nicht das Gefühl, dass sie jetzt
ganz schnell aktiv werden möchte, denn sie war ja ... der Auffassung,
dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung generell mit unserem
Verfassungsrecht unvereinbar ist." Dem habe das
Bundesverfassungsgericht widersprochen. Man könne jetzt "dieses
Vakuum nicht über Monate offen lassen" und müsse sich an dem Urteil
orientieren, um neues Recht zu setzen.

Die Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz,
begrüßte das Urteil wegen der vom Gericht geforderte höheren
Transparenz für die Bürger: "Ich denke, die Bürger davon zu
informieren, dass sie überwacht werden, ist ein guter Weg für den
Staat." Mit Blick auf den Richterspruch, warnte Kurz davor, sich nur
auf eine gesetzliche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu
konzentrieren: "Wollen wir vom Kind bis zur Bundeskanzlerin alle
Daten speichern, obwohl wir wissen, dass die Zugangsschranken
unglaublich hoch sind? Es ist doch nicht so, dass wir dieses Urteil
kopieren müssen in ein Gesetz, sondern wir können doch neu
nachdenken." Eine Vorratsdatenspeicherung sei ab dem Zeitpunkt eines
Verdachtes nach wie vor möglich: "Es hört sich immer so an, als ob
uns alle Hände gebunden wären. Das ist faktisch nicht so, und durch
häufige Wiederholung wird es auch nicht wahrer."

Originaltext: PHOENIX
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6511
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6511.rss2

Pressekontakt:
PHOENIX
PHOENIX-Kommunikation
Regina Breetzke-Maxeiner
Telefon: 0228 / 9584 193
Fax: 0228 / 9584 198
regina.breetzke@phoenix.de


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