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Heftige Kritik des Paritätischen an Sozialstaatsdebatte - Expertise belegt: Der Lohnabstand ist gewahrt

Geschrieben am 01-03-2010

Berlin (ots) - Wer in Deutschland Vollzeit arbeitet, hat mehr als
der, der nicht arbeitet. Dies geht aus einer heute vom Paritätischen
Wohlfahrtsverband vorgestellten Expertise hervor. Der Verband fordert
zu einem seriösen Umgang mit Zahlen und zur Versachlichung der
Diskussion um die Lohnabstandsproblematik auf.

Als völlig haltlos und an der Grenze zur bewussten Täuschung
kritisiert der Paritätische die Behauptung, dass der Lohnabstand
zwischen Hartz IV und Erwerbstätigen in untersten Lohngruppen nicht
gewahrt sei. Der Verband wirft den Kritikern eines vermeintlich zu
geringen Lohnabstandes vor, auf äußerst dubiose Rechenbeispiele
zurück zu greifen. Häufig würden bei der Berechnung der Haushalte mit
niedrigem Erwerbseinkommen ganze Einkommensbestandteile wie das
Wohngeld oder der Kinderzuschlag vorsätzlich ignoriert. "Die
Ergebnisse aus solchen Berechnungen haben mit der Realität nichts zu
tun", kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

Anhand von 196 Beispielrechnungen für verschiedene Branchen und
Haushaltskonstellationen in Ost- und Westdeutschland weist der
Verband nach, dass für Hartz IV-Bezieher selbst bei niedrigsten
Löhnen ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht. Die Berechnungen
zeigten weiterhin, dass eine Senkung der Einkommensteuer die
Situation von Geringverdienern in keiner Weise verbessern würde.
Stattdessen seien gezielte Verbesserungen beim Kinderzuschlag sowie
eine offensive Auseinandersetzung mit dem wachsenden
Niedriglohnsektor erforderlich.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, mit Priorität
die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Regelsätzen
zu betreiben. "Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, wo es
langgeht", erklärt Hauptgeschäftsführer Schneider. "Wir müssen das
Existenzminimum aller Menschen an der Armutsschwelle sichern und
ihren Kindern gerechte Bildungschancen eröffnen. Vor diesem
Hintergrund ist es infam, Niedrigeinkommensbezieher gegen Arbeitslose
in Stellung zu bringen, wie es manche tun", kritisiert Schneider.

Nach den Berechnungen des Paritätischen ist selbst bei niedrigsten
Stundenlöhnen von unter sechs Euro ein Abstand zu Hartz IV gegeben.
Je nach Haushaltstyp betrage der Abstand zwischen 260 und 900 Euro.
Eine besondere Rolle spielten in diesem Zusammenhang das Wohngeld und
der Kinderzuschlag, die in vielen Fällen ein Aufstocken durch Hartz
IV überflüssig machten.

Weitere Informationen:

Die Expertise "Damit sich Arbeit lohnt. Expertise zum Abstand
zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II" finden Sie
im Internet unter www.paritaet.org.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.: 030 / 24 636-305, E-Mail:
pr[at]paritaet.org


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