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epos Gefahrstoff-Manager(R) / Software erweitert um GHS-Funktionen

Geschrieben am 24-02-2010

Kleinkahl (ots) - Neue Funktionen des epos Gefahrstoff-Manager(R)
unterstützen Anwender bei der Einstufung von Stoffen, Gemischen nach
CLP-Verordnung. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen
können so weit vor Ablauf der Fristen erstellt werden. Mit diesen
GHS-Implementierungen stellt die PES-Ingenieurgesellschaft mbH wieder
einmal rechtzeitig die Weichen für Anforderungen der chemischen
Industrie an softwaregestütztes Gefahrstoff-Management.

Die erweiterten Funktionen des epos Gefahrstoff-Manager(R) zur
Erstellung GHS konformer Sicherheitsdatenblätter
( http://www.gefahrstoff.com/de/4101.html ) und Betriebsanweisungen
begegnen den aktuellen Forderungen der chemischen Industrie. Denn
noch 10 Monate (01.12.2010) bleiben Unternehmen ihre Stoffe nach GHS
(Globally Harmonized System of Classification and Labelling of
Chemicals) einzustufen und zu kennzeichnen. "Auch in Hinblick auf
Gemische sollten sich Lieferanten frühzeitig mit den Inhalten der
CLP-Verordnung auseinandersetzen", zitiert PES Geschäftsführer Rudolf
Schäfer aus dem Leitfaden DAS NEUE EINSTUFUNGS-UND
KENNZEICHNUNGS-SYSTEM FÜR CHEMIKALIEN NACH GHS des Bundesumweltamtes.

GHS-Einstufungsautomatik.

Sicherheitsdatenblätter können nun auch automatisch - ergänzend
zur Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG nach bisherigem EU-Recht -
gemäß GHS eingestuft und gekennzeichnet werden. Denn die
CLP-Verordnung bringt eine Reihe von Änderungen im Einstufungssystem
mit sich. Auswirkungen solcher Änderungen können so frühzeitig
erkannt werden.

Funktionalität zur Anwendung der Umwandlungstabelle.

Nach Eingabe eines nicht harmonisiert eingestuften Stoffes oder
Gemisches (selbsteingestufte Inhaltsstoffe) wird auf Knopfdruck -
anhand der hinterlegten Umwandlungstabelle (Anhang VII der Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008) - nach GHS eingestuft.

GHS-Einstufungs-Check.

Sind für selbsterstellte Stoffe Gefahrenkategorien und H-Sätze
gewählt, überprüft epos die Plausibilität. Abweichungen von der
regulären Einstufung werden aufgezeigt.

Betriebsanweisungen und Gefahrstoff-Etiketten.

Wahlweise können diese gemäß bisherigem EU-Recht oder nach GHS
erstellt werden.

"Mit diesen Weiterentwicklungen bestärken wir unser Versprechen,
auch künftig für Anforderungen der chemischen Industrie gerüstet zu
sein", erklärt PES Geschäftsführer Rudolf Schäfer. Forderungen des
Bundesumweltamtes zur Einsatzbereitschaft von Gefahrstoff-Software
hinsichtlich GHS sind im epos Gefahrstoff-Manager(R) zeitnah und
praxisgerecht implementiert.

Originaltext: PES-Ingenieurgesellschaft mbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78991
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78991.rss2

Pressekontakt:
PES-Ingenieurgesellschaft mbH
Marketingkommunikation
Sabine Sprotte
Tel: +49 (0) 6024. 63 90 63-71
sabine.sprotte@gefahrstoff.com
http://www.gefahrstoff.com


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